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Bundesregierung lehnt Asyl für möglichen zweiten US-Whistleblower ab

Berlin, Washington (dpo) - Dem nach Edward Snowden möglichen zweiten US-Whistleblower wird in Deutschland kein Asyl gewährt. Zwar wisse man noch nicht genau, ob der oder die Whistleblower/in überhaupt existiert, die Voraussetzungen für die Aufnahme in Deutschland seien jedoch "definitiv nicht erfüllt". Dies teilte Regierungssprecher Steffen Seibert heute bei einer Pressekonferenz mit.

"Sollte es diesen zweiten Whistleblower geben und es ihm – oder ihr – irgendwie gelingen, aus den USA zu fliehen und anschließend in irgendeinem Schurkenstaat zu landen – oder sollten völlig andere Umstände greifen, die kein Mensch absehen kann, steht nach gründlicher Untersuchung des Falls fest, dass kein hinreichender Grund für Asyl in Deutschland gegeben sein wird", so Seibert.
Hat keinen Platz für Whistleblower in ihrem Land: Merkel
Zwar sei es denkbar, dass auch der zweite Whistleblower über Informationen verfügt, die etwa für die Aufarbeitung des NSA-Skandals von Relevanz seien. Doch mögliche Forderungen nach einer Befragung auf deutschem Boden seien voreilig und unbegründet. Allenfalls eine Befragung per Skype, Brieftaube oder Rauchzeichen sei vorstellbar, sobald sicher sei, dass der Whistleblower darauf ohne echtes Asylangebot ohnehin nicht eingehen werde.
Doch auch ohne deutsche Hilfe besteht für den Whistleblower Hoffnung auf einen glimpflichen Ausgang der Geschichte. Justizminister Heiko Maas (SPD) empfiehlt: "Ich rate dem Whistleblower, von dessen Existenz ich vor wenigen Stunden noch nicht einmal wusste, sich umgehend den amerikanischen Behörden zu stellen. Er kann sicherlich einen fairen Schauprozess erwarten."
fed, dan, ssi; Foto oben: © dpa - picture alliance, Foto rechts: Shutterstock
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