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Ausnahmsweise: "Reichsbürger" wird nach Gesetzen des Deutschen Reichs hingerichtet

Nürnberg (dpo) - Es ist eine historische Ausnahme: Weil er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt, soll der "Reichsbürger" Wolfgang P., der in Georgensgmünd einen Polizeibeamten tödlich verletzte, gemäß den Gesetzen des Deutschen Reiches (1871-1945) hingerichtet werden. Das teilte das Landgericht Nürnberg-Fürth mit.

"Eigentlich ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft", erklärt ein Sprecher des Landgerichts. "Weil aber der mutmaßliche Täter der festen Überzeugung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiert und somit immer noch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten, wollen wir aus Respekt vor seiner Weltanschauung eine Ausnahme machen."
Die Deutschen Reichsgesetze sind eindeutig.
Statt eines in solchen Fällen vom Rechtsstaat vorgesehenen Strafverfahrens werde man dem selbsternannten "Reichsbürger" einen kurzen Prozess machen, wie es im Deutschen Reich üblich war (vgl. z.B. Hinrichtung von Rudolf Ernst Lindau am 10. Januar 1934 und Johannes Becker am 12. Juli 1935; beide wegen Erschießung eines Polizisten).
"Wahrscheinlich wird Herr P. mittels einer Guillotine enthauptet", so der Gerichtssprecher. "Es sei denn, er möchte ganz puristisch mit dem Handbeil hingerichtet werden."
Die Richter des Landgerichts hoffen, dass dem "Reichsbürger" die Enthauptung nach dem Recht des Deutschen Reiches eine Lehre sein wird und er in Zukunft ganz genau überlegt, ob die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht doch erstrebenswerter ist.
ssi, dan; Erstveröffentlichung: 20.10.16
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