Söder: Bayerische Behörden müssen künftig Grundgesetz als Fußabtreter benutzen

München (dpo) - Der neue Ministerpräsident Bayerns macht Nägel mit Köpfen. Nach der Entscheidung, dass ab dem 1. Juni in jeder bayerischen Behörde ein Kreuz hängen muss, kommt nun der nächste Beschluss aus München: Als Zeichen der bayerischen Identität soll künftig vor allen Behörden ein Exemplar des Deutschen Grundgesetzes als Fußabtreter fungieren.

"In Bayern hat es schon lange Tradition, das Grundgesetz mit Füßen zu treten, etwa wenn es um das Supergrundrecht Sicherheit, das Recht auf Asyl oder um Religion geht", erklärte Söder, der sich dabei fotografieren ließ, während er vor der bayerischen Staatskanzlei seine schmutzigen Schuhe an einem Grundgesetz sauberstreift.
Aufgeschlagen sein soll das Grundgesetz standardmäßig auf Artikel 140. Dieser regelt unter anderem die Trennung von Kirche und Staat ("Es besteht keine Staatskirche.").
dan, ssi; Foto: z.T. Shutterstock
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