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Arbeitsgericht: Fluggesellschaft muss Pilot einstellen, obwohl er nicht nuschelt

Erfurt, Berlin (dpo) - Eine große deutsche Fluggesellschaft muss einen Piloten einstellen, auch wenn er weder verengte Nasenhöhlen noch eine generell undeutliche Aussprache hat. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein 35-jähriger Bewerber, der von der Airline wegen seiner klaren Sprechweise abgelehnt worden war.

Der Berliner Karsten M. hatte sich nach dreijähriger Ausbildung als Berufspilot bei einer bekannten Fluggesellschaft beworben. Bei einer mündlichen Eignungsprüfung war den Personalchefs jedoch aufgefallen, dass M. weder durch die Nase spricht noch stark nuschelt.
Der macht daraus auch gar kein Hehl: "Meine Nasennebenhöhlen sind anatomisch normal geformt und auch nicht chronisch entzündet", so M. in einem Interview nach der Verhandlung. "Ich spreche auch nicht irgendwie verwaschen oder sonstwie unverständlich."
Für die Fluggesellschaft war dies allerdings ein Grund, ihn abzulehnen: "Die spezifisch nasale Aussprache gehört im Luftverkehr weltweit zum Anforderungsprofil eines Piloten", erklärt Rechtsanwalt Dr. Wilfried Kranich, der die Firma vor dem Arbeitsgericht vertrat. "Schließlich muss er vor und während des Fluges Durchsagen über das Bordmikrofon machen. Wenn die Passagiere statt des gewohnten nasalen Gemurmels plötzlich nicht nur einzelne Wörter, sondern sogar ganze Satzfetzen mühelos verstehen können, ist dies ein Ausschlusskriterium." Damit würde man die Fluggäste doch nur unnötig verunsichern.
Durchsage: "...haben unsere Reiseflughöhe erreicht..." Passagierin: "O Gott, was ist los, warum fliegt kein Pilot diese Maschine, sondern ein ganz normaler Zivilist? Wir werden alle sterben!!!"
Die Arbeitsrichter sahen dies jedoch anders: Niemand dürfe aufgrund körperlicher Besonderheiten diskriminiert werden, zumal wenn sich das Gebrechen durch einfache Hilfsmittel kompensieren lasse.
"Der Fluggesellschaft steht es frei, den gewohnten Ansageton auf andere Art zu generieren, beispielsweise durch die Verwendung eines elektronischen Filters in der Bordanlage", heißt es dazu im Urteil. Nach Schätzung von Luftfahrtexperten dürfte der Einbau solcher Equalizer die Flugpreise auf innereuropäischen Strecken zukünftig um 3-4 Euro verteuern. Alternativ könnte sich der junge Mann künftig Korken in seine Nase stecken, bevor er eine Durchsage macht.
Auch die deutsche Pilotenvereinigung hat sich zu dem Urteil bereits geäußert: "Dss knn wir gnnncht vschthen, grrz fffzz, ssänk you", erklärte ein Sprecher auf Nachfrage am Telefon.
bep; Foto: Shutterstock
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