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Nichtraucherin ging mit in Raucherpause – Kündigung!

Dresden (dpo) - Wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz ist einer Angestellten aus Dresden von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden. Hintergrund ihrer Abwesenheit war die Teilnahme an einer Raucherpause mit Kollegen, obwohl die Versicherungskauffrau als Nichtraucherin bekannt war.

Nach Angaben ihres Arbeitgebers hatte sich Corinna Czerwinski vier weiteren Kollegen angeschlossen, die das Gebäude zu ihrer traditionellen 14-Uhr-22-Raucherpause verließen.

"Ich habe zuerst gedacht: 'Ach, jetzt raucht die Czerwinski auch'", klagt ihr Chef Helmut Piehl. Doch bei einem Blick aus dem Fenster musste er feststellen, dass sich die 28-Jährige als Einzige keine Zigarette angesteckt hatte. "Sie hat sich nicht mal die Mühe gemacht, wenigstens so zu tun, als würde sie auch eine rauchen. Frechheit!"

Ein Vertrauensbruch, der für Piehl eine weitere Zusammenarbeit unmöglich machte und die sofortige Kündigung zur Folge hatte: "Als sie fünf Minuten später allein zurückgekommen ist, weil die anderen sich noch eine zweite Zigarette angezündet haben, habe ich ihr direkt gesagt, sie kann ihr Zeug packen", so Piehl. "Ich wollte der Dame gar nicht erst die Chance geben, ihr Fehlverhalten bei der 15-Uhr-13-Raucherpause zu wiederholen."

Aufgrund von Fällen wie diesem raten Arbeitsrechtler Nichtrauchern generell von der Teilnahme an Raucherpausen ab – es sei denn, die Raucherpause findet in einem eigens dafür eingerichteten geschlossenen Pausenraum statt. Dann nämlich können Nichtraucher geltend machen, dass sie eine adäquate Menge an Passivrauch inhaliert haben.

up, ssi, dan; Foto: dpa; Erstveröffentlichung: 15.5.17
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