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Abgeordnete müssen künftig Logos ihrer Sponsoren auf der Kleidung tragen

Berlin (dpo) - Das Bundesverfassungsgericht hat sich heute in einem Urteil für mehr Transparenz bei der Finanzierung von Parteien und Politikern ausgesprochen: Künftig müssen Abgeordnete die Logos ihrer Sponsoren aus Industrie und Wirtschaft gut sichtbar auf ihrer Kleidung tragen, wie man es etwa aus dem Motorsport kennt.

Die Kennzeichnungspflicht soll es Wählern leichter machen, zu erkennen, wessen Interessen der jeweilige Politiker vertritt. Zuvor hatten Studien gezeigt, dass Bürger ohne derartige Hinweise immer wieder auf die abwegige Idee kommen, Abgeordnete würden die Interessen ihrer Wähler und nicht ihrer Spender vertreten.
Ergänzend muss laut dem Gerichtsurteil bei öffentlichen Äußerungen von Politikern wie Wahlkampfreden, Talkshow-Auftritten, Interviews und Bundestagsreden künftig der Satz "Diese Worte wurden Ihnen präsentiert von …" fallen.
Viele Politiker kritisierten das Urteil als unverhältnismäßig. "Auf meinem Anzug ist gar nicht genug Platz für alle meine Sponsoren", klagt etwa ein CDU-Abgeordneter, der anonym bleiben will. "Jetzt muss ich immer einen bodenlangen Mantel und Schlaghosen tragen, damit alle Logos draufpassen. Das ist eine absolute Frechheit! Dieses Interview wurde Ihnen präsentiert von der Allianz AG, MuenchnerRueck, Volkswagen, Philip Morris, Daimler, BMW, SAP, E.ON, Linde AG, Bosch, Heckler & Koch, Rewe Group, Airbus, RWE, Deutsche Bahn, Vattenfall, Fresenius, Telekom, Tanjas Haarsalon…"
adg, dan; Foto: Shutterstock; Erstveröffentklichung: 8.10.18
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