Wegen versuchter Erpressung: Uli Hoeneß erstattet Selbstanzeige im Torwartstreit

München (dpo) - Hofft er auf eine mildere Strafe? Nach dem Bekanntwerden seiner Drohung an Bundestrainer Jogi Löw, alle Bayern-Spieler aus der Nationalmannschaft abzuziehen, falls ter Stegen statt Neuer im Tor stehen sollte, hat Uli Hoeneß eine Selbstanzeige wegen versuchter Erpressung aufgegeben. Offenbar will der Bayern-Chef damit Ermittlungen gegen sich zuvorkommen.

Gegenüber dem Postillon bestätigte Hoeneß: "Ich habe am 24. September bei der Münchner Staatsanwaltschaft eine Selbstanzeige eingereicht, weil ich versucht habe, den Bundestrainer zu erpressen. Die Wirksamkeit dieser Selbstanzeige wird derzeit geprüft."
Zu der Maßnahme riet Hoeneß wohl sein Anwalt, der die im Strafgesetzbuch genannten Voraussetzungen für den Straftatbestand versuchte Erpressung erfüllt sieht.
In § 253 (Erpressung) heißt es:
"(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat."
Dabei handle es sich laut Hoeneß' Anwalt unglücklicherweise um eine sehr präzise Beschreibung von Hoeneß' Verhalten im Torwart-Streit. Zudem erfülle der FC Bayern München als Sportverein die Voraussetzung aus (4), da er rechtlich als Bande angesehen werden kann."
Die Staatsanwaltschaft München kündigte an, den Fall und die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu prüfen.
fed, ssi, dan; Foto: imago/Sven Simon
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