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Frankfurter Flughafen: Gericht verordnet Lärmschutzwall für neue Landebahn

Leipzig, Frankfurt (dpo) - Spektakuläre Wende im Prozess um ein Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen! Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem wegweisenden Urteil angeordnet, die Anwohner rund um den Frankfurter Flughafen müssten mithilfe eines Schutzwalls vor Fluglärm geschützt werden. Zusätzlich sollen Lärmschutzdecken unter die Flugschneisen gezogen werden, um Start- und Landelärm zu dämpfen.
"Das Recht auf Schutz vor Verkehrslärm ist verkehrsträgerübergreifend", sagte Richter Erwin Starke in der Urteilsbegründung. "Flugschneisen sind ebenso Verkehrslinien wie Autobahnen und Eisenbahnstrecken und müssen daher mit einem umfassenden Lärmschutz für die Anwohner versehen werden."
Haben bald Ruhe: Anwohner unter Lärmschutzwall
Zu diesem Zwecke müsse die Fraport AG nicht nur die Landebahn selbst mit einer insgesamt 500 Meter hohen Lärmschutzwand abschirmen, sondern auch den Bereich zwischen der Einflugschneise und den darunter liegenden Wohngebieten – bis zu einer Flughöhe von mindestens 1000 Metern. Eine gigantische Konstruktion ähnlich einer Brücke soll hier Abhilfe schaffen.
Sobald die Lärmschutzwälle installiert sind, dürfen Flugzeuge laut Gerichtsbeschluss auch zwischen 23 und 5 Uhr starten und landen – allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern.
Die Sprecherin der Flughafenausbaugegner, Ursula Stecher, gibt sich mit dieser Entscheidung vollauf zufrieden: "Endlich ist Schluss mit dem ewigen Fluglärm! Und nicht nur das: Schlechtes Wetter wie Regen oder Hagel gehört in den Wohngebieten unter der Einflugschneise ebenfalls der Vergangenheit an."
Da der neue Lärmschutzwall direkt über ihrem Grundstück vorbei führen soll, wolle sie sofort nach Hause, um ihren Garten zu räumen. Die Bagger für die mindestens vierjährigen Bauarbeiten sollen schon in der nächsten Woche anrücken.
Hanno (Gastbeitrag), ssi
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