Ratgeber: Alles, was Sie über die Beschneidungsdebatte wissen müssen

Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts, demzufolge die Beschneidung von Minderjährigen aus religiösen Gründen als Körperverletzung zu werten sei, diskutiert ganz Deutschland. Was ist wichtiger? Religionsfreiheit oder das Recht auf körperliche Unversehrtheit? Nachdem nun der Bundestag mit großer Mehrheit für straffreie Beschneidung gestimmt hat, klärt der Postillon die wichtigsten Fragen zu dieser heiklen Thematik:


Warum ist die Beschneidung für Juden und Muslime so wichtig?
Es handelt sich dabei um ein Gebot Gottes, das auch im ersten Buch Mose in der Bibel zu finden ist: "Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat."
Warum es trotz dieser Ausrottungsdrohung immer noch unbeschnittene Menschen gibt und warum Gott den Mann nicht gleich ohne Vorhaut geschaffen hat, ist unklar. Auch ob Gott selbst beschnitten ist, ist leider nicht überliefert.

Très Chic: "Krokodil"-Lederhandtasche
Was passiert mit den vielen tausend Vorhäuten, die jeden Tag abgetrennt werden?
Sie werden in sogenannten Altvorhaut-Containern gesammelt, gegerbt und zu "Krokodil"-Lederhandtaschen weiterverarbeitet. Einige besonders gut erhaltene Vorhäute werden plastiniert und im Anschluss an die Ausstellung "Körperwelten" als Souvenir verkauft.

Warum wollen Juden und Muslime nicht, dass die Beschneidung erst im Erwachsenenalter durchgeführt wird?
Ähnlich wie bei der christlichen Taufe besteht die Gefahr, dass sich Erwachsene später gegen das Ritual entscheiden. So ist Weltreligion nicht zu machen.

Wie soll die Straffreiheit von Beschneidung gesetzlich geregelt werden?
Für Diskussionsstoff sorgt die Frage nach der korrekten gesetzlichen Regelung. Am einfachsten wäre hier wohl ein klitzekleiner Zusatz zu § 223 StGB, der bislang Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit regelt.
§ 223 StGB bisher:
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
Zusatz, um weiterhin die Straffreiheit nach einer Beschneidung zu garantieren (Absatz (3) und (3a) mit freundlicher Genehmigung von überschaubare Relevanz):
(3) Hat der Täter ein Körperteil des Opfers abgetrennt, bleibt die Tat straffrei, vorausgesetzt, es handelt sich dabei um die Vorhaut des Opfers, vorausgesetzt, diese wurde auf Bitten des Vormundes des Opfers abgetrennt, vorausgesetzt, das Opfer verfügt über einen Penis, vorausgesetzt, das Opfer ist ein Kind, vorausgesetzt, dass der Vormund seine innere Überzeugung versichert, die Tat sei nach den Anforderungen seines unsichtbaren Freundes zwingend geboten oder nach den Mitgliedschaftsvoraussetzungen eines Vereins, in den dieses Kind nach dem Willen des Vormundes aufgenommen werden soll, unverzichtbar, vorausgesetzt, dieser Verein dient der Verehrung von Entitäten, die nach derzeitigem Stand der Wissenschaft nicht existieren können.

(3a) Die Tat bleibt ebenfalls in allen Fällen straffrei, in denen die Bundesregierung feststellt, dass eine Bestrafung der Tat das Risiko in sich trägt, einen Image-Schaden für Deutschland nach sich zu ziehen oder uns zur Komiker-Nation zu machen.

(3b) Die Tat darf nicht durchgeführt werden, wenn der betroffene männliche Säugling eindeutig und ausdrücklich widerspricht.
Auch die alten Ägypter kannten die Beschneidung, führten sie aber nur an hellhäutigen Männern durch
Welche Körperverletzungen dürfen Eltern ohne jüdischen oder muslimischen Glaubenshintergrund ihren Kindern zufügen?
Damit sie gegenüber Juden und Muslimen nicht benachteiligt werden, soll Christen, Atheisten und Anhängern anderer Religionen ebenfalls erlaubt werden, ihren (männlichen) Kindern bei Bedarf in ähnlichem Umfang Gewalt zuzufügen (sogenannte "Timmy-Klausel"). In der Diskussion sind:

15 zünftige Backpfeifen innerhalb der ersten zehn Lebensjahre
ODER
das Abschneiden eines Ohrläppchens ihrer Wahl
ODER
Sohn auf dem Altar opfern (nur falls von Gott ausdrücklich gewünscht!)
ODER
regelmäßiger Zwang, Spinat zu essen

Wie steht es mit Mädchen?
Mädchen sind - zumindest hierzulande und in dieser Debatte - ausnahmsweise fein raus.

ssi; Foto oben: NbenA, CC BY-SA 3.0, Foto Tasche: © Akritaria - Fotolia.com
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