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EU beschränkt Höchstzahl an Beschwerden über EU-Regulierungswut auf drei pro Tag

Brüssel (dpo) - Die Europäische Union hat eine neue Verordnung verabschiedet, die die Höchstzahl an Beschwerden über die Regulierungswut der EU auf drei pro Tag und Person begrenzt. Nötig wurde das neue Gesetz, weil sich EU-Bürger bislang je nach Alter, Geschlecht, politischer Ausrichtung und Heimatland in geradezu erschreckendem Maße unterschiedlich oft über die EU-Bürokratie echauffierten.

Die Begrenzung auf "dreimal Meckern pro Tag" soll helfen, den europäischen Einigungsprozess voranzutreiben. Eine EU-Studie ergab zuvor, dass sich EU-Bürger im Schnitt 2,47 Mal täglich über die EU beschweren. Allerdings kamen einzelne Länder wie Deutschland (5,4 Mal), Griechenland (6,9 Mal) und England (6,6 Mal) auf deutlich mehr Beschwerden, während etwa Luxemburger (2,3 Mal) oder Malteser (2,1 Mal) weitaus seltener mit der EU-Regulierung haderten. Untergrenzen hingegen seien nicht nötig, weil sich ohnehin jeder EU-Bürger mindestens einmal täglich beklagt.
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EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPE) ist mit der einstimmigen Verabschiedung der 200 Seiten starken Verordnung (EU) Nr. 977/2013 zufrieden: "Wir können zwar nicht wirklich nachvollziehen, warum sich die Menschen überhaupt über die EU beschweren, immerhin ist Regulierung und Vereinheitlichung doch etwas Wunderschönes, aber da die Redefreiheit ein hohes Gut ist, darf sie natürlich nicht an sich beschnitten, sondern allenfalls genauer geregelt werden."
Die Verordnung besagt im Speziellen, dass sich jeder einzelne EU-Bürger täglich (zwischen 0 bis 24 Uhr Ortszeit) bis zu dreimal über die EU beklagen darf. Nicht durchgeführte Beschwerden können nicht auf andere Personen übertragen werden und verfallen um Mitternacht automatisch.
Eine Grauzone der Verordnung könnte darin bestehen, dass sich EU-Bürger ihre Beschwerden bis kurz vor 24 Uhr aufsparen und so bis zu sechs mal hintereinander über die EU schimpfen könnten. Aus diesem Grunde soll in einem weiteren Gesetzesentwurf bestimmt werden, dass zwischen zwei Klagen über die EU-Regulierungswut mindestens 90 Minuten Sicherheitsabstand liegen müssen.
ssi; Foto oben: © Jürgen Fälchle - Fotolia.com, Foto rechts: © Michael Möller - Fotolia.com
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