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Verfassungsschutz zieht V-Mann Holger Apfel ab, damit NPD-Verbotsverfahren beginnen kann

Dresden (dpo) - Der Verfassungsschutz hat heute seinen wohl prominentesten V-Mann in der NPD abgezogen: Holger Apfel (42) trat heute unter Nennung fadenscheiniger gesundheitlicher Gründe vom Parteivorsitz und als Fraktionschef der Nationaldemokraten im sächsischen Landtag zurück. Damit dürfte der Weg für das bereits im Dezember 2012 von den Ministerpräsidenten der Länder beschlossene NPD-Verbotsverfahren frei sein.

Das letzte Verbotsverfahren 2003 scheiterte unter anderem daran, dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Ihr Abzug gilt daher als eine der Voraussetzungen, damit ein neuerliches Verfahren überhaupt eine Chance hat.
Kann endlich verboten werden: NPD
Ein Sprecher des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz bestätigte gegenüber dem Postillon den Abzug des Spitzenpolitikers: "Wir verlieren ungern einen unserer besten Mitarbeiter. Immerhin hat Apfel die NPD in den letzten Jahren soweit heruntergewirtschaftet, dass kaum noch etwas übrig ist, was verboten werden kann. Aber er bleibt ja wenigstens unserem Kegelteam erhalten."
Experten gehen davon aus, dass der frühere NPD-Funktionär eine üppige Abfindung erhalten wird. Eigenen Angaben zufolge will Apfel sich nach dem Ende seiner langjährigen Arbeit als V-Mann ins Private zurückziehen und sich neben dem Kegeln ganz seinen Hobbys Stricken und Orientalischer Bauchtanz widmen.
ssi; Foto oben: Marek Peters / www.marek-peters.com, GNU 1.2
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