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Parlamentbeherrschende Monopolstellung: Bundeskartellamt verbietet Große Koalition

Bonn, Berlin (dpo) - Ein spektakulärer Beschluss des Bundeskartellamts sorgt derzeit für Entsetzen bei der Bundesregierung: Wie die Wettbewerbsbehörde in Bonn heute mitteilte, verstößt die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Bundestag gegen Paragraf 1 des deutschen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und ist somit rechtswidrig. Damit droht die Zerschlagung des politischen Bündnisses.

Laut den Untersuchungen des Kartellamts hat die Koalition zwischen CDU/CSU und SPD offenbar seit ihrem Zustandekommen im November vorigen Jahres wiederholt ihre parlamentbeherrschende Stellung (504 von 631 Bundestagssitzen) ausgenutzt, um sich im Parlament Vorteile gegenüber ihren kleineren Mitbewerbern zu verschaffen.
Die Sitzverteilung zeigt deutlich, wie CDU, CSU und SPD ihre parlamentbeherrschende Stellung ausnutzen können
Nach monatelangen Nachforschungen sei keine andere Erklärung für das Abstimmungsverhalten der Parteien mehr möglich, so ein Sprecher der Behörde. "Man muss davon ausgehen, dass hier ganz offenbar gezielte Absprachen – womöglich sogar schriftlich in Vertragsform – getroffen wurden, um die politische Entscheidungsfindung im Parlament nachhaltig zu beeinflussen."
Auch sollen sich die an der Großen Koalition beteiligten Parteien gegenseitig sämtliche Ministerämter sowie den Bundeskanzler- und Bundestagspräsidentenposten zugeschustert haben.
Durch diese kollektive Politikbeherrschung sei der natürliche Wettbewerbsdruck im Bundestag entscheidend zuungunsten kleinerer Parteien untergraben worden – ein eindeutiger Gesetzesverstoß.
Dazu, welche Konsequenzen der Großen Koalition nun konkret drohen, wollte sich die Wettbewerbsbehörde heute noch nicht im Detail äußern. Sowohl eine einfache Teilung des Kartells in seine drei Einzelfraktionen als auch eine komplette Zerschlagung in 504 politisch harmlose Kleinstparteien sei denkbar, hieß es.
dan; Idee: kb; Foto oben: Martin Rulsch, Wikimedia Commons, CC-by-sa 4.0
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