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Gesetzeslücke: Telefonieren mit Festnetz beim Autofahren erlaubt

Berlin (Archiv) - Gute Nachrichten für Vieltelefonierer: Gespräche mit einem Festnetztelefon während des Autofahrens sind laut Experten für Verkehrsrecht auch ohne Lautsprecher völlig legal. Eine Lücke im Gesetz, das nur das Telefonieren mit einem Mobiltelefon unter Strafe stellt, macht es möglich. Das Verkehrsministerium will bis spätestens nächstes Jahr nachbessern.

Obwohl Handytelefonate am Steuer laut Bußgeldkatalog mit 60 Euro geahndet werden, müssen Festnetznutzer keine Strafe fürchten. Denn während die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich das Telefonieren mit einem Mobil- oder Autotelefon verbietet, wenn dafür der Hörer in die Hand genommen werden muss (§23 StVO), wird die klassische Festnetztelefonie mit keinem Wort erwähnt.

Weitere Vorteile eines Festnetztelefons am Steuer: Es ist günstiger und der Empfang ist besser.

Das sieht auch der Berliner Jurist Holger Björnsen so. "Ob das Gerät mit einem Hörer, einer Wählscheibe oder sonst etwas ausgestattet ist, ist hier völlig irrelevant: Solange es sich um einen registrierten Festnetzanschluss handelt, liegt bei Benutzung kein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vor", erklärt er den wenig bekannten Sachverhalt. Auch Radfahrern ist es nach seiner Einschätzung erlaubt, unter der Fahrt Gespräche mit einem - beispielsweise auf der Lenkgabel verschraubten - Festnetztelefon zu führen.

Auf Anfrage des Postillon hat das Bundesverkehrsministerium die Gesetzeslücke inzwischen bestätigt. In einem Schreiben heißt es, dass eine Schließung des Schlupfloches bis spätestens 2025 geplant sei. Gleichzeitig weist das Ministerium darauf hin, dass sich Auto- oder Radfahrer, die ein langes Telefonkabel hinter sich herziehen, nach Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung strafbar machen können, wenn eine Verkehrsbehinderung vorliegt.

fed, dan, ssi; Fotos: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 26.3.15

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