Newsticker

Gerichtsurteil: Deutsche Bahn muss für Winterfahrplan Glücksspiel-Lizenz beantragen

Karlsruhe, Berlin (Archiv) - Der Winter ist da – neben Sommer, Herbst und Frühling die für die Deutsche Bahn wohl unbequemste Jahreszeit. Aufgrund von ständigen Verspätungen und Ausfällen hat nun der Bundesgerichtshof den Winterfahrplan als Glücksspiel eingestuft – weshalb der Konzern jetzt in allen Bundesländern Lizenzen nach dem Lotterie-Staatsvertrag beantragen muss. Bis dahin darf die Bahn auch keine Fahrpläne mehr öffentlich aushängen.

"Der sogenannte Winterfahrplan der Deutschen Bahn erfüllt alle Voraussetzungen für Glücksspiel", heißt es in der Urteilsbegründung. "Der Spielausgang, nämlich das Eintreffen eines Zuges, ist ausschließlich vom Zufall abhängig. Es gibt einen äußeren Anreiz in Form eines Gewinnes - also der Beförderung - und es gibt einen materiellen Einsatz, den Ticketpreis."

Die Bekanntgabe der Gewinner findet in der Regel über eine große digitale Tafel statt:

Zudem seien die Spielbedingungen so ausgelegt, dass ein Spieler auf lange Sicht stets verliert. "Damit ist der Winterfahrplan als Wettspiel anzusehen, für den die Vorschriften des Glücksspiel-Staatsvertrages gelten."

Die Deutsche Bahn wollte sich bislang nicht zu der brisanten Entscheidung äußern, da sich der zuständige Pressesprecher seit drei Tagen in einem liegengebliebenen Zug in einem Tunnel in Thüringen aufhalte und nicht erreichbar sei.

Nach Einschätzung von Juristen wird der Gerichtsbeschluss allerdings massive Auswirkungen auf den Bahnverkehr in Deutschland haben: "Bahnhofsgebäude und Verkaufsstellen sind ab sofort als erlaubnispflichtige Spielhallen anzusehen", sagt etwa der auf Lotterierecht spezialisierte Dr. Jörn Howe aus Berlin. "Das Gesetz schreibt solchen Spielhallen eine zurückhaltende äußere Gestaltung sowie eine Sperrzeit von mindestens drei Stunden am Tag vor."

Die Spielautomaten der Deutschen Bahn müssen künftig regelmäßig von Sachverständigen geprüft werden:

Berichten zufolge hat die Bahn bereits damit begonnen, die Panoramafenster des Berliner Hauptbahnhofs mit Sichtschutzfolie abzukleben. Zudem erhalten Kunden bei der Buchung von Online-Tickets neuerdings ein Pop-Up mit dem Hinweis "Spielteilnahme erst ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Info unter: spielen-mit-verantwortung.de".

bep; Fotos: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 8.1.17
Artikel mit Freunden teilen:
Neuere Ältere

Leserkommentare

Dieser Text sollte niemals angezeigt werden!