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Kinder, Finanzen, Verkehr: Was sich zum 1. August alles ändert

Berlin (dpo) - Alles neugust macht der Eugust: Gemäß diesem alten Sprichwort treten zum 1. August zahlreiche Änderungen vom Betreuungsgeld bis hin zur präventiven Schleiereulenverordnung für Zeitarbeiter (nicht in diesem Ratgeber enthalten) in Kraft. Der Postillon hat wie immer ganz genau recherchiert und klärt seine Leser exklusiv über die wichtigsten Gesetzesänderungen und ihre Auswirkungen auf:

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz:
Jedes Kind ab einem Jahr hat ab sofort einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita. Wer bislang keinen Kita-Platz hatte, darf daher sein Kind an einer Betreuungsstätte seiner Wahl vor die Tür setzen, klingeln und wegrennen.
Aufgrund einer Gesetzeslücke (juristisch gesehen ist praktisch jeder ein "Kind ab einem Jahr") können außerdem auch pflegebedürftige Rentner oder faule Partner abgegeben werden.

Als wären 100 Euro Schmerzensgeld genug
Betreuungsgeld:
Ab dem 1. August erhalten bayerische Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kinder nicht in eine staatliche Kita bringen, ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro im Monat, sofern sie nachweisen können, dass sie bei den letzten fünf Wahlen für die CSU gestimmt haben.

Steuerliche Gleichstellung von Lebenspartnerschaften:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann nun auch bei Lebenspartnern die Einkommenssteuer gemeinsam veranlagt werden. Besonders bejubelt wurde die Neuregelung von homosexuellen Steuerberatern, die beruflich und privat profitieren dürften.

Mindestlohn Friseure und Gerüstbauer:
Um Lohndumping in bestimmten Branchen einzudämmen, gilt ab August für das Friseurhandwerk ein Mindestdumpinglohn von 6,50 Euro pro Stunde im Osten und 7,50 im Westen, Gerüstbauer erhalten 10 Euro pro Stunde. Zynisch: Weil durch die Anhebung des Mindestlohnes für Friseure und Gerüstbauer die Preise für Haarschnitte und das Aufstellen von Gerüsten steigen, können sich Friseure und Gerüstbauer nach wie vor keine Haarschnitte oder das Aufstellen von Gerüsten leisten.

Galt lange als Alternative zur Bremse: Dynamo
Die Dynamopflicht fällt:
Fahrräder müssen über kein durch einen Dynamo betriebenes Licht mehr verfügen, um als verkehrssicher zu gelten. Künftig reichen eine zwischen die Zähne geklemmte Taschenlampe, ein hochroter Kopf oder an der Lenkstange angebrachte Disco-Stroboskop-Blitzlichter (cooler Effekt!).
Bewohner der sächsischen Landeshauptstadt dürfen ihren Lieblingsfußballverein ab sofort frei wählen.

Tariferhöhung im Berliner Nahverkehr:
Stundenlang auf die ausgefallene S-Bahn zu warten, kostet ab sofort 2,60 Euro statt 2,40 Euro (AB), auf Kurzstrecken 1,50 Euro statt 1,40 Euro. Schwarzfahrer fahren weiterhin gratis.

Das Leistungsschutzrecht tritt in Kraft:
Ab 1.8. tritt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Kraft. Es erlaubt ihnen, von Internetdiensten Gebühren zu verlangen, wenn diese mehr als ein paar Worte aus Verlagstexten zitieren. Die Postillon Media Holding wird dieses Recht ausdrücklich nicht in Anspruch nehmen, ist dafür aber bereit, den Traffic sämtlicher Medien zu übernehmen, die dumm genug waren, auf Google News zu verzichten.

Die Monatsstelle im Datum wird auf 8 geändert:
Galt bis vor Kurzem noch, dass eine 7 die Monatsstelle des aktuellen Datums dominierte (z.B. 3.7.2013, 22.7.2013), soll pünktlich zum 1. August (1.8.2013) die 8 zur Norm werden. Kritiker der neuen Regelung monieren allerdings, dass die 8 schon in einem Monat wieder hinfällig sein dürfte.

ssi
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