In der Abmahnung nach dem Markengesetz (§ 14 Abs. 2 MarkenG) wirft der amerikanische Konzern der Partei vor, ein der Bildmarke von Nike in hoher Form ähnliches Zeichen unrechtmäßig zu nutzen, um darunter Waren und Dienstleistungen anzubieten oder zu erbringen. Dadurch sei besonders der Verwechslungsschutz nicht mehr hinreichend geboten.
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Das Lachen könnte ihm schon bald vergehen: Bernd Lucke |
Bei der AfD hat man inzwischen auf die Vorwürfe reagiert. "Wir wissen um den Standpunkt von Nike, auch wenn wir dem nicht zustimmen können", erklärte AfD-Parteivorstand Bernd Lucke auf Anfrage des Postillon. Die Abmahnung durch den mächtigen Nike-Konzern berge aber grundsätzlich die Gefahr, die Partei finanziell in Not zu bringen. "Es ist jetzt wichtiger denn je, unser unschlagbar günstiges Gold zu kaufen", so Lucke.
Sollte die AfD gezwungen sein, auf den charakteristischen Pfeil in "Swoosh"-Form zu verzichten, stehe jedoch zumindest grafisch bereits eine Ersatzlösung bereit. In diesem Fall kämen künftig drei nebeneinander angeordnete schräge weiße Streifen oder eine springende Raubkatze als Logo zum Einsatz.
ssi, dan; Idee: mni; Foto rechts: Mathesar, CC BY-SA 3.0