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Bundesverfassungsgericht erklärt Regierung für verfassungswidrig und übernimmt selbst

Karlsruhe, Berlin (dpo) - Irgendwann ist es einfach genug: Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Regierung Merkel für verfassungswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung entlassen. Bis zur nächsten Bundestagswahl wird nun das Gericht aus Karlsruhe selbst die Regierungsgeschäfte übernehmen. Die Richter wollen die Zeit für die Verabschiedung dringend nötiger Gesetze nutzen, die auch vor ihnen selbst Bestand haben.

Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und damit auch neuer Bundeskanzler, begründete die vorübergehende Einführung einer Jurokratie gegenüber dem Postillon mit der offensichtlichen Unfähigkeit der Regierung, sich an das Grundgesetz zu halten.
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Voßkuhle: "Nachdem wir in den letzten Jahren die Höhe der Hartz-IV-Sätze korrigieren mussten, zweimal das Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt haben, mehrfach die Regierung gerügt haben, weil sie die Rechte des Parlaments verletzt hat, festgestellt haben, dass das Existenzminimum auch für Asylbewerber gilt und gerade noch ausknobeln müssen, ob ESM und Fiskalpakt verfassungskonform sind, haben wir uns überlegt, dass wir den ganzen Mist am besten gleich selbst machen."
Aufgrund des bereits 2009 fehlerhaften Wahlrechts sei die Absetzung der aktuellen Regierung juristisch ohnehin kein Problem gewesen.
Die neue Richterregierung steht bereits: Ab sofort wird der 1. Senat (Foto oben) des Bundesverfassungsgerichts die Aufgaben des Bundestages und des Bundesrates erfüllen, während der 2. Senat (Foto rechts) die wichtigsten Ministerien übernimmt. Voßkuhle selbst wird an der Spitze der Regierung stehen.
Neben der Korrektur der bereits genannten fehlerhaften Gesetzgebung der Vorgängerregierungen plant die Bundesverfassungsregierung weitere Maßnahmen. So sollen noch vor den Wahlen die Löhne für Richter erhöht und Jura als Pflichtschulfach ab der ersten Klasse eingeführt werden. Außerdem soll das Lachen über alberne rote Roben mit weißem Latz künftig mit drakonischen Strafen geahndet werden.
ssi; Fotos: Bundesverfassungsgericht
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