Der vorsitzende Richter nannte das Verhalten der 35-Jährigen nach eingehender Prüfung nachvollziehbar und besonnen: "Das ist ein klassisches Beispiel für eine Notwehrsituation nach § 32 StGB", begründete er das Urteil.
Nach Überzeugung des Gerichts blieb der Frau keine andere Möglichkeit, als ihren Gatten in Notwehr mit einer schweren DVD-Box der Staffeln 1 bis 7 zu erschlagen. Zuvor hatte sie ihn mehrmals angefleht, ihr keine Details aus der Folge zu verraten.
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Irgendeiner hiervon hat wohl jemand anderen hiervon umgebracht – oder Sex mit ihm gehabt. |
Erst mehrere Schläge später schwieg er endgültig.
Während der Verhandlung hatten sich Richter und Anwälte selbst mehrmals minutenlang die Ohren zugehalten, da sie die Folge, die Gegenstand der Verhandlung war, selbst noch nicht gesehen hatten. Auch im Protokoll der Verhandlung sind entsprechende Passagen mit den Worten "Spoilerwarnung!" markiert.
Die Tatsache, dass die Angeklagte nach der Tat den Kopf ihres Mannes vom Rumpf trennte und vor ihrer Wohnungstür aufspießte, beanstandete das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich nicht. "Angesichts der Umstände ist das ein absolut angemessenes Verhalten", heißt es in der schriftlichen Urteilsbegründung. "Schließlich wirkt dies abschreckend auf die Nachbarn und hat folglich präventive Wirkung."