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GEMA erhebt Gebühren auf von der NSA aufgezeichnete Telefongespräche

Berlin, Karlsruhe (dpo) - Sind wir bald alle reich? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gebührenansprüche Deutscher Bürger gegenüber ausländischen Geheimdiensten, die deren Telefongespräche abhören, geltend machen. Je nach Zahl der von NSA und GCHQ mitgeschnittenen und abgespielten Telefonate dürfen von der GEMA vertretene "Künstler" mit Ausschüttungen zwischen 20 und 1000 Euro monatlich rechnen.

Karlsruhe begründete die Entscheidung kurz und knapp. "Wo ein Mitschnitt ist, ist auch ein Urheber", lautet der Urteilsspruch. "Dessen Rechte macht - wie auch bei anderen Tonträgern - die GEMA geltend."
Die GEMA begrüßte das Urteil und will sich nun umgehend an die Arbeit machen. "In einem Ferngespräch per Telefon oder Skype steckt eine Menge Mühe. Diese Mühe soll nicht umsonst gewesen sein", heißt es auf der Webseite der Gesellschaft.
Um künftig Tantiemen aus den bei den Geheimdiensten NSA und GCHQ eingetriebenen Gebühren zu erhalten, sollte jeder Bundesbürger schnellstmöglich einen Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abschließen. Wie ein solcher Wahrnehmungsvertrag mit der GEMA abgeschlossen wird, erfahren Sie in diesem Video anschaulich Schritt für Schritt:
LD, ssi
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