Der vom Oberlandesgericht Bayreuth bestellte Gutachter Dr. psych. Henning Röhr erklärte: "Ich habe zwar mit Mollath nicht persönlich gesprochen, aber wenn ein Mensch über sieben Jahre trotz schwerster Verfahrensfehler wegen angeblicher Gefährdung der Allgemeinheit in einer geschlossenen Anstalt festgehalten wird, dann muss er spätestens jetzt wirklich gemeingefährlich sein. Wäre ich Gustl Mollath, ich würde nach meiner Entlassung jeden einzelnen der an meinem Martyrium Schuldigen aufsuchen und langsam zu Tode foltern."
Wer hier nicht irr wird, muss irr sein: BKH Bayreuth |
Das Fazit des Gutachtens lautet, dass Mollath mindestens fünf weitere Jahre in der forensischen Abteilung des Bezirkskrankenhauses Bayreuth bleiben müsse. Nach Ablauf dieser Frist könne erneut überprüft werden, ob der dann 61-Jährige noch immer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt – nach dann zwölf Jahren in der Psychiatrie sei dies allerdings umso wahrscheinlicher.
ssi