Auf Anfrage des Postillon bestätigte ein Sprecher der Bayerischen Staatskanzlei den Vorgang: "Es ist korrekt, dass Mollath diese Summe zahlen muss. Es darf nämlich nicht sein, dass der bayerische Steuerzahler dafür aufkommt, dass sich dieser Mann über sieben Jahre durchfüttern und therapieren lassen hat, ohne dass dafür ein tatsächlicher Grund bestanden hätte. Natürlich zahlt der Staat, wenn jemand wirklich psychisch krank ist, aber das scheint bei Mollath eben nicht der Fall gewesen zu sein, wie das jüngste Urteil des Nürnberger Oberlandesgerichts zeigt."
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Mag niemand: saftige Rechnung im Briefkasten |
Glück für Mollath: Hätte er eine Medikation nicht stets strikt abgelehnt, hätte die Rechnung noch deutlich höher ausfallen können.
Mollath muss die 282.813,30 Euro nun bis spätestens 23. September bezahlen. Andernfalls drohen ihm Pfändung und Beugehaft.
ssi; Idee: sco; Foto rechts © RioPatuca Images - Fotolia.com