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Mann verklagt Fitnessstudio, weil sich Waschbrettbauch nicht zum Wäschewaschen eignet

München (dpo) - Fiese Mogelpackung! Aufgrund eines falschen Werbe­versprechens hat Rolf H. fast sieben Monate lang jeden Tag im Fitnessstudio für einen Waschbrettbauch trainiert. Und das nur, um schließlich feststellen zu müssen, dass sich damit überhaupt keine Wäsche waschen lässt. Der 32-jährige Münchner fordert nun die Rückerstattung seiner Mitgliedsbeiträge und der Kosten für Proteindrinks sowie Schmerzensgeld.

Der arbeitslose Mediengestalter ist empört: "Ich hatte doch keine Ahnung, wie man Wäsche wäscht. Das hat bisher immer meine Mutter gemacht. Und dann habe ich auf einer Plakatwand die Reklame meines Fitnessstudios für einen Waschbrettbauch gesehen. Ich hätte nie gedacht, dass ich auch mal einer von denen bin, die auf solche Tricks reinfallen."
Denn als der junge Mann nach monatelangem hartem Training endlich die Früchte seiner Mühen ernten wollte, erwartete ihn eine herbe Enttäuschung: "Stundenlang habe ich unter der Dusche meine Sportsocken an meinem Bauch gerieben. Gebracht hat es nichts, obwohl ich reichlich Waschmittel verwendet habe."
Immer noch nicht sauber: Sportsocken
Zunächst habe H. angenommen, der Fehler liege bei ihm und die Socken müssten bei 60 Grad gewaschen werden. Also habe er die Dusche extra heißgestellt und die Socken weiter an seinem Bauch gerubbelt. Das Ergebnis: Hautabschürfungen, Verbrennungen ersten und zweiten Grades und nach wie vor schmutzige Socken.
Nun will Rolf H. die Fitnesskette auf insgesamt 5639,30 Euro verklagen. Der Betrag resultiert aus den bisher gezahlten 139,30 Euro an Mitgliedsbeiträgen, 500 Euro für Proteindrinks und -shakes sowie 5000 Euro Schmerzensgeld für die Verbrennungen an seinem Bauch.
Dass er nicht weiß, ob er das Geld wirklich bekommt, stimmt Rolf H. sehr traurig: "Am liebsten würde ich meinen Kummer in Alkohol ertränken. Aber wo bekomme ich jetzt auf die Schnelle so einen richtig schönen Sixpack her?"
max; Foto oben: © lenets_tan - Fotolia.com, Foto rechts: AndrewEick; Erstveröffentlichung: 16.9.13
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