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EuGH-Urteil: Spanien muss vakante Königsstelle EU-weit ausschreiben

Madrid (dpo) - Bisher ging man nach der Abdankung des spanischen Königs Juan Carlos davon aus, dass automatisch sein Sohn Felipe auf den Thron nachrücken würde. Doch wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt urteilte, muss der spanische Staat die Königsstelle regelkonform EU-weit ausschreiben. Für den Job als neuer Rey de España können sich nun alle Bürger der Europäischen Union bewerben, sofern sie volljährig sind.

Geklagt hatte ein 37-jähriger Arbeitsloser aus Lettland, der sich bei der Thronfolge in diskriminierender Weise übergangen fühlte.
Der/die Gewinner/in der Ausschreibung darf für die Dauer seiner Amtszeit dieses schöne Wappen führen
Zu dem Ausschreibungsverfahren ist Spanien laut EuGH verpflichtet, weil König Juan Carlos zuletzt mit weit über 250.000 Euro jährlich aus der spanischen Staatskasse entlohnt wurde. Bereits ab einem Schwellenwert von 200.000 Euro müssen Dienstleistungsaufträge jedoch nach den Richtlinien der Europäischen Union EU-weit ausgeschrieben werden, um Vetternwirtschaft zu vermeiden.
Schon kurz nach Bekanntgabe des neuen Thronfolgeverfahrens haben zahlreiche Menschen aus ganz Europa ihr Interesse bekundet. Im Detail suche man nach einer selbstsicheren männlichen oder weiblichen Person mit einem Faible für Uniformen, die bereit sei, gegen hohe Bezahlung keinen nennenswerten Beitrag zum Allgemeinwohl zu leisten, heißt es in der Ausschreibung.
Wie bereits sein Vorgänger solle der neue Bewerber Kenntnisse im Umgang mit Affären sowie in der Elefantenjagd aufweisen. Spanischkenntnisse seien erwünscht, aber nicht zwingend erforderlich.
Der zuvor als sicher geltende Thronfolger Filipe hat inzwischen angekündigt, sein Glück zu versuchen und sich gemäß den Richtlinien zu bewerben. Doch auch bei einer erfolglosen Bewerbung könnte er noch den Thron besteigen – etwa als stolzer Gewinner des parallel ausgeschriebenen und ebenfalls geschlechtsunabhängigen Königinauswahlverfahrens.
dan; Idee: nwa; Foto oben: Shelly Wall / Shutterstock.com, Siegel rechts: Heralder, CC BY-SA 3.0
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