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Supermärkte prüfen Lastschrift-Beträge über 50 Euro standardmäßig auf ihre Echtheit |
Auch "leichtsinnig abgehobenes Falschgeld" werde zunehmend zu einer Belastung und führe nicht selten zu einer Anzeige wegen illegaler Verbreitung. Besondere Vorsicht sei bei Überweisungen von 20- und 50-Euro-Beträgen geboten, so Bitzen.
Derzeit arbeiten Banken akribisch an einem System, das Falschgeldtransaktionen erschweren soll, eine zufriedenstellende Lösung gibt es aber noch nicht. Solange empfiehlt die Polizei, verdächtige Überweisungsbeträge abzuheben und an einem Banknotenprüfgerät auf Echtheit zu überprüfen. Im Zweifelsfall könne das Falschgeld dann auf ein speziell dafür eingerichtetes Behördenkonto überwiesen werden, wo es schließlich vernichtet wird.
fed, dan, ssi; Foto oben, rechts: Kartinkin7, Aleph Studio / Shutterstock