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Abmahnanwalt ließ "Kostenpflichtige Abmahnung" als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab

Berlin (dpo) - Weil sie jahrelang teure Abmahnungen an Internet-User verschickten, sollen hunderte sogenannte Abmahn-Anwälte jetzt Strafe zahlen – ausgerechnet an einen ihrer Kollegen. Möglich macht das ein genialer juristischer Schachzug: Nachdem sich der Anwalt Karsten Ostermann (35) den Begriff "kostenpflichtige Abmahnung" als Wortmarke schützen ließ, kann er nun saftige Strafzahlungen eintreiben.

Dieses Dokument macht's möglich.
Die Idee für das Erfolgsmodell kam dem Düsseldorfer Juristen bereits im Jahr 2011. Daraufhin ließ er den Begriff "kostenpflichtige Abmahnung" sofort beim deutschen Patent- und Markenamt in München als Wortmarke für gewerblich betriebene Massenabmahnungen eintragen. Nun verlangt er 1000 Euro plus 840 Euro Anwaltsgebühr von jeder Anwaltskanzlei, die in der jüngeren Vergangenheit kostenpflichtige Abmahnungen verschickt hat.
Bei seinen Kollegen hat sich Ostermann damit keine Freunde gemacht. "Gangster, Blutsauger, Halsabschneider – das sind noch die mildesten Beschimpfungen", berichtet er. Die Wut der Abgemahnten kann er nicht nachvollziehen.
Anders sieht das Anwalt Jonas Keppel aus Erfurt. Auch er hat von Ostermann einen bösen Brief bekommen. "Ich dachte, die Überschrift 'kostenpflichtige Abmahnung' könnte ich genauso verwenden wie die Formulierungen 'Geld her oder ich mach dich pleite'", sagt Keppel, der seit 15 Jahren Abmahnungen verschickt. "Das ist doch wirklich eine unverschämte Abzocke."

Update
Unmittelbar nach Veröffentlichung dieses Artikels erhielt die Postillon-Redaktion eine gebührenpflichtige Abmahnung von Ostermann & Partner. Demnach hat sich der Anwalt die Formulierung "Abmahnanwalt ließ 'Kostenpflichtige Abmahnung' als Wortmarke schützen und mahnt jetzt Abmahnanwälte ab" als Wortmarke für Presseerzeugnisse aller Art schützen lassen. Wir werden aus finanziellen Gründen von einer weiteren Berichterstattung absehen.

bep (Kojote); Foto oben: wavebreakmedia - Shutterstock
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