"Ich habe nur einen Post auf die öffentliche Facebook-Pinnwand einer guten Freundin von mir gestellt und 'LG Steffi' druntergeschrieben. Mehr nicht", berichtet etwa die 24-jährige Stefanie Vatter aus Mainz. "Dass ich jetzt 800 Euro zahlen soll, ist doch ein schlechter Witz!"
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So schnell kann's gehen. Aber vor allem: Was macht Max denn jetzt? |
Viermal am Tag sucht die Kanzlei das Internet mithilfe eines firmeneigenen Suchalgorithmus nach Rechtsverstößen ab. Pro Tag können auf diese Weise rund 300 Mahnbescheide versendet werden.
Da die Buchstabenkombination LG besonders häufig in privater Kommunikation, etwa in E-Mails, SMS- oder WhatsApp-Nachrichten, genutzt wird, sind die Anwälte oft auf externe Hinweisgeber angewiesen: "Wir benötigen lediglich Namen und Handynummer des Wortmarkenverletzers sowie einen Screenshot von der Tat." 50 Euro "Finderlohn" ist der Kanzlei ein derartiger Hinweis nach eigenen Angaben wert.
Verbraucherschützer raten, vorerst auf die Grußformel LG zu verzichten. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte lieber auf Alternativen wie "LiGr", "Samsung" (Schöne absolut magische sehr unglaublich nette Grüße) und "HDGDL" zurückgreifen.
Synapsenkitzler; Foto oben [M]: Dirk Vorderstraße, CC BY 3.0; Erstveröffentlichung: 9.2.16 dan, ssi; Idee: