"Eigentlich ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft", erklärt ein Sprecher des Landgerichts. "Weil aber der mutmaßliche Täter der festen Überzeugung ist, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht existiert und somit immer noch die Gesetze des Deutschen Reiches gelten, wollen wir aus Respekt vor seiner Weltanschauung eine Ausnahme machen."
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Die Deutschen Reichsgesetze sind eindeutig. |
"Wahrscheinlich wird Herr P. mittels einer Guillotine enthauptet", so der Gerichtssprecher. "Es sei denn, er möchte ganz puristisch mit dem Handbeil hingerichtet werden."
Die Richter des Landgerichts hoffen, dass dem "Reichsbürger" die Enthauptung nach dem Recht des Deutschen Reiches eine Lehre sein wird und er in Zukunft ganz genau überlegt, ob die Rechtsordnung der Bundesrepublik nicht doch erstrebenswerter ist.
ssi, dan; Erstveröffentlichung: 20.10.16