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Urteil: Zeitreisender, der sein eigener Vater ist, hat keinen Anspruch auf Kindergeld

Ulm (dpo) - Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat ein zukunftsweisendes Urteil gefällt: Männer, die in der Zeit zurückreisen, ihre eigene Mutter heiraten und dann der eigene Vater werden, haben keinen Anspruch auf Kindergeld. Das Gericht wies damit eine Klage des Zeitreisenden Robert Gehrfelder (37) ab.

Der 2023 geborene Gehrfelder wollte seinen Anspruch mit der Begründung durchsetzen, sein Sohn Robert (1) verursache Kosten wie jedes Kind, auch wenn es sich bei dem Jungen um ihn selbst handele. Das Gericht sah es in seinem Urteil dagegen als unrechtmäßig an, dass jemand für sich selbst Kindergeld bezieht.

Gehrfelder trat in dem Fall als alleiniger Kläger auf. Seine Gattin (28) Susanne Gehrfelder hatte die Scheidung eingereicht, ihn enterbt und die Familie verlassen, nachdem er ihr gestanden hatte, ihr Sohn aus der Zukunft zu sein.

Dieses Bild zeigt die Familie in glücklicheren Tagen (von links nach rechts: Susanne, Robert, Robert):

Gegen das Urteil will der 37-Jährige vorgehen, im Notfall durch alle Instanzen: "Es geht mir dabei ja nicht um mich, sondern um das Wohl meines Sohnes. Ich möchte, dass er alle Möglichkeiten bekommt und eine ordentliche Ausbildung kriegt."

Gehrfelder befürchtet, dass es dem kleinen Robert andernfalls nicht gelingen könnte, im Jahre 2060 eine Zeitmaschine zu konstruieren, um in der Zeit zurückzureisen und seine eigene Mutter zu heiraten. Die Folgen für das Raum-Zeit-Kontinuum wären unvorhersehbar. Somit sei es auch im öffentlichen Interesse, dem kleinen Robert die beste Förderung zukommen zu lassen.

Unschöne Szenen gab es am Rande der Verhandlung. Konservative Interessenverbände riefen zu einer Demonstration gegen den von Robert Gehrfelder gelebten Autoparentalismus auf. Besonders die Kirchen betonen, dass es unnatürlich und gegen Gottes Plan sei, der eigene Vater zu sein:

Doch auch Unterstützer Gehrfelders fanden sich ein, um sich für mehr Offenheit gegenüber anderen Lebensentwürfen und alternativen Familienmodellen starkzumachen.

Die Anwälte des Zeitreisenden haben bereits erklärt, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.

Gehrfelder beim Spiel mit seinem Sohn: "Meine Erinnerungen an mich als meinen Vater sind sehr positiv."

Gleichzeitig möchten sie prüfen, ob es unter der aktuellen Rechtslage angemessen ist, dass Gehrfelder in die Rentenkasse einzahlen muss, aus der er selbst, als sein Großvater Robert Gehrfelder (73), die Rente beziehe.

Doch vorerst möchte die Familie sich um andere Themen kümmern. Nächste Woche hat Gehrfelder Geburtstag und mit ihm auch Robert junior und Robert senior – ein großes, generationenübergreifendes Familienfest ist geplant.

adg, (ssi, dan); Foto Amtsgericht [M]: FGodard, CC BY-SA 3.0, andere Fotos: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 24.2.17 (an 2024 angepasst)
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