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Kompromiss: An Karfreitag darf getanzt werden, wenn man dabei traurig aussieht

Berlin (dpo) - Es ist eine historische Entscheidung: Der Bundesrat hat sich auf ein deutschlandweites Ende des Tanzverbots an Karfreitag in allen Bundesländern geeinigt. Künftig darf an dem christlichen Feiertag getanzt werden, solange man dabei traurig aussieht.

"Ich glaube, damit kommen wir allen Interessen entgegen", erklärt Bundesratspräsident Daniel Günther. "Solange es nach außen hin wirkt, als denke man dabei an den schrecklichen Tod Jesu Christi, sind künftig alle Dance-Moves in Ordnung."
Zuvor hatten Aktivisten und Kirchenvertreter wochenlang verhandelt – mit für alle Seiten zufriedenstellendem Ergebnis: Selbst Moonwalking, Twerking und Tanzen an der Stange sind künftig vom Staat abgesegnet, sofern der Gesichtsausdruck eine dem Feiertag angemessene Trauer ausdrückt. Dabei sind Tränen nicht zwingend erforderlich, mindestens aber heruntergezogene Mundwinkel und besorgte Stirnfalten. Schluchzen und Wehklagen können vom Ausrichter der Veranstaltung nach Belieben verlangt werden.
Auch in anderen Bereichen des Nachtlebens sollen sich Feiernde respektvoll gegenüber dem Glauben verhalten. So ist Geschlechtsverkehr auf der Diskotoilette allein Verheirateten gestattet und es werden ausschließlich religiöse Alkoholika wie Messwein, Mönchsbräu, Bloody Mary oder Klosterfrau Melissengeist ausgeschenkt.
fed, dan, ssi; Foto: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 14.4.17
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