Geklagt hatten mehrere Angestellte, die teilweise seit Jahrzehnten direkt nach den Wochenenden an Montagen zur Arbeit erscheinen müssen. Die Richter teilten die Ansicht der Kläger, dass Montagsarbeit eine Mehrbelastung darstellt und damit zuschlagspflichtig sei.
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Durchschnittlicher Arbeitnehmer montags, kurz nach dem Aufstehen. |
Dass von vielen Arbeitgebern die volle Arbeitsleistung an Montagen ohne zusätzliche Vergütung vorausgesetzt wird, sei absolut unzumutbar. "Es ist ein Armutszeugnis, dass es es im Jahr 2018 noch nötig ist, hier gerichtlich für Besserung zu sorgen", so der Richter.
Die Montagszulage soll nach dem Willen der Juristen "mindestens der Sonn- und Feiertagszulage" entsprechen. Zudem gelte das Urteil rückwirkend zum 1. Januar 2015 und ausdrücklich auch für Bedienstete und Beamte der Gerichtsbarkeit.
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pfg; Fotos: Shutterstock