Seit heute sind als vollständige Namen von Personen nur noch erste Vornamen anerkannt. Nachnamen sowie Zweitnamen sind von Klingelschildern sowie auf offiziellen Dokumenten und Ausweispapieren unkenntlich zu machen. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro.
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Steffen: "Menschen mit klar zuordenbaren exotischen Vornamen wie Djievess-Josue oder Jayden-Noel-Philippa sollten diesen sicherheitshalber in Allerweltsvornamen wie Markus oder Tina ändern." |
Social-Media-Accounts - bei Facebook oder Linkedin etwa - müssen bis spätestens 1. November entsprechend aktualisiert werden. "Das ist mit einigen Klicks erledigt und absolut zumutbar", so der auf IT-Recht spezialisierte Jurist Jens aus Hamburg.
Dennoch dürfte die DSGVO in den einschlägigen Talkshows der öffentlich-Rechtlichen Fernsehsender in dieser Woche zu kontroversen Debatten führen. Die Sendungen "Anne", "Sandra", "Maybrit" und "Markus" haben das Thema allesamt auf ihrer Agenda. Regierungssprecher Steffen beruhigt vorab die Gemüter: Sollte es wider Erwarten auch künftig noch zu Schwierigkeiten mit der DSGVO kommen, werde man in letzter Konsequenz auch die Vornamen abschaffen.
swo; Fotos: Shutterstock