Politikerin, die half, Hartz-IV-Sanktionen durchzusetzen, bezeichnet deren Abschaffung als ein Gebot des Respekts und der Menschenwürde

Berlin (dpo) - Eine Politikerin, die während der Regierungszeit von Rot-Grün als Fraktionsvorsitzende der Grünen maßgeblich daran beteiligt war, die umstrittenen Hartz-IV-Reformen gegen innerparteiliche Widerstände durchzusetzen, hat nun das Urteil des Bundesverfassungsgericht begrüßt, das die Hartz-IV-Sanktionen größtenteils als verfassungswidrig einstufte.

"Auch wenn das gestrige Urteil nur die über 25-Jährigen betroffen hat, ist doch jedem klar, dass Respekt und Menschenwürde auch für den Umgang mit jungen Menschen gelten muss", sagte Katrin Göring-Eckardt (Grüne), die zu Beginn des Jahrtausends dafür kämpfte, Respekt und Menschenwürde im Umgang mit Menschen jeden Alters abzuschaffen.
"Der Staat darf diese Menschen nicht in Existenznöte stürzen", so die Politikerin, die in ihrer Zeit in der Regierung mitbeschloss, dass der Staat Menschen in Existenznöte stürzen soll.
"Union und SPD sollten nicht darauf warten, bis ihnen erneut ein Gericht vorschreibt zu handeln und die sozialen Grundrechte zu respektieren", so Göring-Eckardt, deren Respekt vor sozialen Grundrechten vor rund 15 Jahren noch so aussah, dass sie die mit Hartz-IV eingeführten Sanktionsmöglichkeiten wie zum Beispiel Leistungskürzungen seitens der Jobcenter als "Bewegungsangebote" für die Betroffenen charakterisierte.
"Alles andere würde darauf hinauslaufen, dass junge, auf Unterstützung angewiesene Menschen noch stärker zu Sozialhilfeempfängern zweiter Klasse degradiert werden", so die Frau, die die Agenda 2010 in Zeiten von Rot-Grün nicht nur als "mutig" und "notwendig für das Gemeinwohl" bezeichnete, sondern darüber hinaus als "Frühling der Erneuerung".
Mediziner wollen nun zugunsten von Menschen mit Bluthochdruck herausfinden, wie es Göring-Eckardt gelang, all diese Aussagen zu tätigen, ohne dabei rot zu werden.
ssi, dan; Foto: Shutterstock
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