Newsticker

Arbeitsrechtsurteil: Firmen müssen abgelehnte Online-Bewerbungen zurückschicken

Erfurt (dpo) - Arbeitgeber sind verpflichtet, Online-Bewerbungen nach Ablauf des Bewerbungsprozesses vollständig an den Bewerber zurückzuschicken. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hervor.

Das Gericht stellte klar, dass ein Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen, die per E-Mail oder Upload bei ihm eingegangen sind, nicht einfach behalten oder löschen darf, sondern sie pfleglich behandeln und nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens zwingend wieder zurückschicken muss – so, wie das bei Bewerbungsmappen aus Papier auch der Fall ist.

"Die Erstellung einer Bewerbungs-E-Mail mit mehreren Anhängen wie Anschreiben, Lebenslauf und Referenzen kostet viel Mühe", heißt es in der Urteilsbegründung. "Dem Empfänger der Bewerbung ist daher ohne Weiteres der deutlich geringere Aufwand zuzumuten, diese Unterlagen wieder zurückzuschicken, sodass sie im Anschluss für weitere Bewerbungen verwendet werden können."

Bewerber, die ihre Online-Bewerbung zurückerhalten, sollten darauf achten, dass die Dateien auch wirklich vollständig und im selben Zustand sind, in dem sie abgeschickt wurden.

swo, ssi, dan; Foto: Shutterstock
Artikel mit Freunden teilen:
Neuere Ältere

Leserkommentare

Dieser Text sollte niemals angezeigt werden!