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Üble Nachrede! Lindemanns Anwalt zeigt Lindemann wegen Gedicht an, in dem er sich selbst beschuldigt, Frauen K.O.-Tropfen zu verabreichen

Berlin (dpo) - Dieser feige Rufmord wird nicht ohne Folgen bleiben! Die von Rammstein-Sänger Till Lindemann beauftragte Anwaltskanzlei Schertz Bergmann hat heute Till Lindemann wegen übler Nachrede angezeigt. Demnach unterstellt sich der Sänger in dem Gedicht "Wenn du schläfst" selbst, Frauen K.O.-Tropfen verabreicht zu haben.

"Wir werden nicht dulden, dass unser Mandant Till Lindemann von Till Lindemann ohne jegliche Beweise durch den Schmutz gezogen wird", heißt es in einer Pressemitteilung der Kanzlei. "Die bereits 2020 verfassten Gedichtzeilen 'Ich schlafe gerne mit dir, wenn du schläfst. (…) Schlaf gerne mit dir, wenn du träumst. (…) Etwas Rohypnol im Wein (etwas Rohypnol ins Glas). Kannst dich gar nicht mehr bewegen. Und du schläfst, es ist ein Segen' erfüllen klar den Tatbestand der üblen Nachrede und sind ein völlig inakzeptabler Angriff auf den Charakter und guten Ruf unseres Mandanten."

Zuvor hatte die Kanzlei Schertz Bergmann angekündigt, gegen jede Person juristisch vorzugehen, die Till Lindemann unterstellt, Frauen mithilfe von K.O.-Tropfen bzw. Alkohol betäubt zu haben, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können:

"Die Verteidigung, es handle sich lediglich um eine Aussage des sogenannten 'lyrischen Ich', verfängt hier nicht", so die Kanzlei weiter. "In seiner Wirkung auf den durchschnittlichen Leser ist dieses Gedicht eindeutig rufschädigender Natur."

Till Lindemann droht im Fall einer Verurteilung eine Schadensersatzzahlung an Till Lindemann sowie die Verpflichtung, das Gedicht zurückzuziehen. Außerdem muss Till Lindemann die Anwalts- und Gerichtskosten von Till Lindemann übernehmen.

ssi, dan; Foto: Imago
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