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Frau mit täuschend echter Kinderpuppe erschleicht sich 2000 Scheiben Wurst an Fleischtheken

Köln (dpo) - Es ist der größte Wurstscheibendiebstahl in der Geschichte der Bundesrepublik: In Köln hat eine 34-jährige Frau über Jahre hinweg mit Hilfe einer täuschend echten Kinderpuppe Fleischwaren in mehr als einem Dutzend Supermärkten und Metzgereien erschlichen. Insgesamt erbeutete die Betrügerin mehr als 2000 Scheiben Wurst.

Wer genau hinschaut, kann erkennen, dass die Puppe von Sandra G. kein echtes Kind ist. Doch im Arbeitsalltag hinter der Fleischtheke wirkte es, als habe die Frau ihre etwas schüchterne Tochter dabei.

"Ich hab das Mädchen öfter gesehen", berichtet Wurstfachverkäuferin Janne Eberlin. "Sie wirkte immer etwas still. Darum hab ich aber eben erst recht gedacht, dass das arme Kind ein bisschen Wurst gut vertragen kann. Ihre Mutter hat ja immer nur ganz wenig gekauft, meistens nur zehn Gramm Mortadella. Da hatte ich schon ein bisschen Mitleid mit der Kleinen und hab ihr eine extra dicke Scheibe gegeben."

Was Janne Eberlin und ihre Kollegen nicht wussten: Pro Tag klapperte Sandra G. mit ihrer Kinderpuppe bis zu zehn Supermarkt- und Fleischereifilialen ab, um kostenlos an Wurstwaren zu kommen. Teils verzehrte sie ihre Beute selbst, teils servierte sie sie nichtsahnenden Gästen als Teil einer Fleischplatte.

"Ich hätte es natürlich daran merken können, dass das Kind nie Danke sagte, wenn ich die Wurst rüberreichte", so die Verkäuferin. "Aber eigentlich machen das auch die meisten echten Kinder so."

Insgesamt dürfte die Frau mit ihrer Betrugsmasche über die Jahre einen Gesamtschaden im mittleren zweistelligen Eurobereich angerichtet haben.

In einer ersten Reaktion hat der Deutsche Fleischer-Verband angekündigt, sein Verkaufspersonal bundesweit entsprechend zu schulen, um derartige Vorfälle künftig zu vermeiden. So sollen mutmaßliche Kinder vor der Übergabe von Wurst direkt angesprochen werden. Im Zweifel können Fleischereifachangestellte auch vor die Theke treten und das Kind kneifen. Ruft es "Aua! Mama! Die/der böse Frau/Mann hat mich gezwickt!", ist es in der Regel echt. Weinende Kinder können anschließend mit einer Scheibe Wurst getröstet werden.

Sandra G. droht nun eine Anklage nach § 498 StGB (Erschleichen von Wurst oder Molkereiprodukten), die zu einem Bußgeld sowie einer einjährigen Haftstrafe führen könnte. In letzterem Falle dürfte die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, da die Frau den Behörden glaubhaft machen konnte, dass sie sich um ihr Kind kümmern muss.

ssi, dan; Foto: Shutterstock
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