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Überblick zur Cannabis-Legalisierung: Das gilt ab 1. April

Es ist ein historischer Schritt: Cannabis wird in Deutschland am 1. April entkriminalisiert. Doch was genau kommt damit eigentlich auf uns zu? Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick zur Cannabis-Teillegalisierung:


Entkriminalisierung: In Deutschland soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren straffrei bleiben. Analog sollen auch die Grenzwerte für Alkoholbesitz angepasst werden. Erwachsene dürfen künftig maximal 4 Kästen Bier oder 10 Flaschen Wein oder 4 Flaschen Schnaps besitzen.


Eigenanbau: Künftig soll es allen Personen ab 18 Jahren erlaubt sein, bis zu drei Cannabispflanzen anzubauen. Einzige Ausnahme: Cem Özdemir darf vier Pflanzen haben. So steht es im Gesetzesentwurf.


Grenzwerte: Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 10 Prozent betragen. Um sicherzustellen, dass dieser Grenzwert nicht überschritten wird, müssen Polizisten, wenn sie Personen mit einem Joint aufgreifen, sofort einen tiefen Zug auf Lunge rauchen. Sind sie danach angenehm breit, ist alles in Ordnung. Halluzinieren die Polizisten oder bekommen Herzrasen, werden ohnmächtig oder erbrechen sich, droht dem Jointbesitzer eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro – sofern sich die Beamten danach noch an irgendetwas erinnern können.


Betäubungsmittelgesetz: Grundsätzlich soll Cannabis rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Dadurch verliert es seine sedierende Wirkung und macht künftig ähnlich wie Kaffee eher munter.


Konsum: Werden Joints in größeren Gruppen geraucht, so müssen sie stets im Uhrzeigersinn weitergereicht werden. Um Streit zu vermeiden, darf jede Person exakt dreimal ziehen, bevor sie weitergibt. In seltenen Ausnahmefällen kann auch eine Runde gegen den Uhrzeigersinn durchgeführt werden (sogenannte "Jockelrunde"). Diese muss jedoch vor dem Anzünden des Joints für alle Beteiligten laut hörbar durch den Ausruf "Jockelrunde!" angekündigt werden.


Werbeverbot: Trotz der Teillegalisierung soll es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Dadurch entgehen uns leider Slogans wie "Edelweed von Breitmann – macht einfach breit, Mann!", "MJ Spliff: Nur fliegen ist schöner", "Hol dir Genießer-Bubatz von Bongmaster" oder "Ich kiffe nur die Königsmelange von Naturgras. Natürlich Bio.".


Arbeitslose Dealer: Durch die Cannabis-Legalisierung verlieren langfristig schätzungsweise 200.000 Dealer deutschlandweit ihren Job. Für sie soll eine Auffanggesellschaft gegründet werden, die sie mit Überbrückungsgeldern und Weiterbildungsangeboten unterstützt. Dealer über 60 dürfen sofort abschlagsfrei in Rente gehen.


Verkehr: Cannabis am Steuer bleibt selbstverständlich weiterhin verboten, da der Jointstummel in der Hand zu sehr vom Verkehr ablenkt. Erlaubt ist Kiffen während der Fahrt daher nur unter Verwendung einer sogenannten Freirauchanlage.


Anbauvereinigungen: Wer privat kein Cannabis anbauen will oder so ein miserabler Gärtner ist, dass er es nicht kann, hat die Möglichkeit, Mitglied in einer Anbauvereinigung zu werden. Hier soll man sich laut dem Plan der Regierung so lange mit der deutschen Bürokratie herumschlagen, bis einem die Lust am Kiffen von alleine vergeht.


Gefahren: Viele Mediziner fürchten, dass sich durch die Legalisierung die Zahl der Cannabis-Todesopfer verdreifachen könnte. Von derzeit 0 auf 0.


Abstandsregelungen: Um den Jugendschutz zu gewährleisten, müssen beim Cannabiskonsum in der Öffentlichkeit Sicherheitsabstände von mindestens 100 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, öffentlich zugänglichen Sportstätten, ganzjährig buchbaren Hochzeitsräumlichkeiten, halbtags beheizten Whirlpools, behelfsmäßigen Bushaltestellen, Trutzburgen und Tapas-Bars eingehalten werden. Ersten Berechnungen zufolge gibt es somit in Deutschland nur noch einen rund zwei Quadratmeter großen Fleck in der Nähe von Kassel, auf dem sich dann alle Kiffer des Landes treffen dürften.


Volksfest: Der Freistaat Bayern hat pünktlich zur Legalisierung ein eigenes Volksfest mit Blasmusik, Trachten und riesigen Kiffzelten aufzubieten. Arbeitstitel sind derzeit "Kifftoberfest", "Cannapalooza" oder "Bayern-Bubatz".


Amnestie: Auch die Behörden fangen ab 1. April an, Cannabis zu konsumieren, wodurch sie beginnen, allmählich so vergesslich zu werden, dass sie schließlich nicht mal mehr wissen, warum sie Kiffer überhaupt eingesperrt haben. Die darauf folgende Freilassung aller Kiffer nennt man folgerichtig Amnesie. Oder Amnestie? Die genaue Bezeichnung haben wir vergessen.


Einführungsdatum: Als Tag der Einführung hat die Ampelkoalition den 1. April 2024 gewählt. Dieses Datum sorgt bis heute dafür, dass seit Jahrzehnten kriminalisierte Kiffer der Politik nicht trauen, weil sie mindestens bis Ablauf dieses Tages fürchten, dass Karl Lauterbach das Ganze in letzter Sekunde doch noch zum Aprilscherz erklärt und alle auslacht.


Foto: Shutterstock
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