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Ärger für Söder: Neue Bürgergeld-Regel "Wer dreimal schwänzt, kriegt nix mehr" gilt auch für bayerischen Landtag

München, Berlin (dpo) - Der Schuss ist nach hinten losgegangen: Die neu geplante Regelung der Bundesregierung, laut der schon nach dreimaligem Schwänzen der volle Entzug des Bürgergelds droht, gilt offenbar nicht nur für Arbeitslose. Auch wer wiederholt im bayerischen Landtag fehlt und sein Mandat nicht wahrnimmt, wofür Markus Söder berüchtigt ist, kann seine staatlichen Bezüge komplett gestrichen bekommen.

"Markus Söder schwänzt regelmäßig Sitzungen im Landtag und kommt seinen Aufgaben als Parlamentarier damit nicht nach", erklärt Politikwissenschaftlerin Annegret Rossler. "Dank der neuen Regelung kann er dafür jetzt endlich sanktioniert werden. Das hatte man in der Union offenbar nicht auf dem Radar."

Beim ersten unentschuldigten Fehlen werden Söder gemäß den neuen Regeln ein Drittel seiner monatlichen Abgeordnetendiät von mehr als 4000 Euro abgezogen. Beim zweiten Mal verliert er zwei Drittel. Ab dem dritten Mal können ihm dann die kompletten Bezüge gestrichen werden.

Fehlt Söder noch öfter - und das war in den vergangenen Jahren stets der Fall - kann ihm außerdem das Wohngeld gestrichen und sein Schonvermögen gekürzt werden.

Bayerns Ministerpräsident zeigt sich empört: "Ich hätte dem Gesetz niemals zugestimmt, wenn ich gewusst hätte, dass es nicht nur Schwächere trifft, die eh schon kaum über die Runden kommen, sondern auch mich. Das ist nicht akzeptabel. Ich will selbstverständlich so viel schwänzen dürfen, wie ich Lust habe."

Derzeit bemüht sich Söder darum, dem drohenden Diätenentzug durch eine Härtefallregelung zu entgehen. Er versucht nachzuweisen, dass er die Termine im Landtag nur deshalb nicht wahrnehmen konnte, weil er sich beim Wurstessen in verschiedenen Restaurants und Bierzelten fotografieren lassen musste.

tc, ssi, dan; Foto: Imago
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