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Der Postillon beantwortet Alltagsfragen: "Darf ich meinen Erste-Hilfe-Kasten auch dann verwenden, wenn ich als zweiter Helfer an eine Unfallstelle komme?"

In unserer Ratgeber-Rubrik gehen wir Alltagsproblemen auf den Grund. Ein Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Heute will Hildegund R. (51) aus Oberstrobingen wissen:

Darf ich meinen Erste-Hilfe-Kasten auch dann verwenden, wenn ich als zweiter Helfer an eine Unfallstelle komme?

Für den Postillon antwortet Notarzt und Rettungsdiensteinsatzleiter Peter Hugens:

Die Verwendung eines Erste-Hilfe-Kastens ist laut Gesetz tatsächlich nur Ersthelfern gestattet. Als Ersthelfer gilt im Gesetzestext nur, wer als erste Person an eine Unfallstelle kommt und entsprechend erste Hilfe leistet. Kommen Sie als Zweiter, Dritter oder gar Vierter zu einem Unfall hinzu, dürfen Sie Ihren Erste-Hilfe-Kasten demnach nicht verwenden.

Geübte Autofahrer haben daher neben dem Erste-Hilfe-Kasten stets auch einen Zweite-Hilfe-Kasten, einen Dritte-Hilfe-Kasten, einen Vierte-Hilfe-Kasten usw. dabei. Übertreiben muss man es allerdings auch nicht: Die Erfahrungen langjähriger Verkehrsteilnehmer zeigen, dass in der Regel zwölf Hilfe-Kästen selbst bei größeren Unfällen oder Massenkarambolagen ausreichen.

In der Praxis ist vor allem wichtig, dass Sie sich beim Eintreffen am Unfallort unbedingt nach der Anzahl der bereits vor Ort tätigen Helfer erkundigen, um den richtigen Hilfe-Kasten zu verwenden. Gaffer werden dabei nicht mitgezählt, da sie keine Hilfe leisten.

Bitte beachten Sie: Sollten dem Unfallopfer Schäden aufgrund falscher Anwendung von Hilfsmitteln entstehen, sind Sie dafür haftbar. Zweite-Hilfe-, Dritte-Hilfe- alle weiteren Hilfe-Kästen bekommen Sie im gut sortierten Fachhandel."

Foto: Shutterstock

Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an [email protected]


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