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Sie fragen, der Postillon antwortet: Wenn ich mit dem Auto in einem Fluss oder See versinke, darf ich dann aussteigen, wenn dort Baden verboten ist?

In unserer Ratgeber-Rubrik "Sie fragen, der Postillon antwortet" gehen wir Alltagsproblemen auf den Grund. Ein Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Heute will Michael W. (24) aus Trietnitz an der Heide wissen:

"Wenn ich mit dem Auto in einem Fluss oder See versinke, darf ich dann aussteigen, wenn dort Baden verboten ist?"

Juristin Dr. Angela Rohleder antwortet:

Das ist eine überaus berechtigte Frage: Immerhin kostet der Verstoß gegen ein generelles Badeverbot laut Bußgeldkatalog bis zu 5.000 Euro.

Zunächst einmal die gute Nachricht: Wenn man mit dem Auto in einem Gewässer versinkt, in dem Baden verboten ist, begeht man zunächst keine Ordnungswidrigkeit, da das Versinken in einem Auto im juristischen Sinne nicht als Baden zählt, sofern man in einem Fahrzeug mit geschlossener Fahrerkabine sitzt. Insassen eines Cabrios oder Motorradfahrer würden sich hingegen sofort strafbar machen.

Problematisch wird es erst beim Verlassen des Autos. Denn wer sich aus einem sinkenden Fahrzeug rettet und sich anschließend an der Wasseroberfläche aufhält, badet. Das stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2017 fest, als die Passagiere eines Reisebusses, der in einen Baggersee gerollt war, erfolglos gegen ihre Bußgeldbescheide klagten.

Laut dem Urteil der Verfassungsrichter liegt es im Ermessen der Ordnungsämter, ob sie in einem solchen Fall einen Verstoß gegen das Badeverbot ahnden oder nicht.

Alle, die sich mit einem Fahrzeug in einem Gewässer mit Badeverbot wiederfinden, sollten deshalb sicherheitshalber dafür sorgen, dass ihre Rettungsbemühungen möglichst nicht als Baden interpretiert werden. Dabei sind mehrere Maßnahmen denkbar:

1. Nach Möglichkeit sollten Sie sich nicht Ihrer Kleidung entledigen oder gar Badekleidung tragen, wenn Sie das Fahrzeug verlassen.

2. Sie sollten unbedingt den Eindruck vermeiden, Sie hätten Spaß. Machen Sie ein ernstes Gesicht und retten Sie sich schweigend. Hilferufe könnten als Ausdruck der Freude fehlinterpretiert werden und sollten deshalb unterlassen werden.

3. Tauchen Sie ohne Umschweife zur Wasseroberfläche und begeben Sie sich dann auf direktem Weg ans Ufer. Spritzen Sie dabei keine kecke Wasserfontäne aus dem Mund, schwimmen Sie nicht in Rückenlage und planschen Sie nicht übertrieben mit Armen oder Beinen umher.

4. Machen Sie keine Waschbewegungen und wischen Sie sich möglichst keinen Dreck oder Blut aus dem Gesicht, da auch die Körperreinigung zu den typischen Bademotiven gehört.

Auch die Jahreszeit spielt eine wichtige Rolle. Wer im Winter ins Wasser fällt, hat juristisch bessere Chancen als jemand, der im Sommer bei 35 Grad plötzlich "zuuuufällig" in einem erfrischenden Gewässer aufgefunden wird.

Insgesamt gilt: Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, bleibt lieber im Wagen.

Zuletzt noch ein weiterer Tipp: Versichern Sie sich vor Betreten des Ufers, dass keine "Rasen betreten verboten!"-Schilder aufgestellt sind. Sonst geraten Sie vom Regen in die Traufe.

Foto: Shutterstock

Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an redaktion@der-postillon.com


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