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Lücke im Gesetz: Krankschreibung per Telefax bleibt weiterhin erlaubt

Berlin (dpo) - Die Entscheidung der Bundesregierung, dass eine telefonische Krankschreibung künftig nicht mehr möglich ist, gilt als umstritten. Allerdings gibt es eine Gesetzeslücke – denn eine Krankschreibung per Telefax bleibt weiter erlaubt und könnte schon bald eine Renaissance der als veraltet geltenden Technologie einleiten.

"Im Gesetzentwurf der Bundesregierung geht es ganz klar um die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung", erklärt Juristin Anne-Marie Hotschek. "Per Telefax wird somit rein rechtlich weiterhin möglich bleiben."

In der Praxis bedeutet das: Arbeitnehmer, die über ein Faxgerät verfügen, müssen einfach ihren Hausarzt anfaxen müssen, etwa "mir geht's leider schlecht 😔, bitte 3 Tage krankschreiben". Dieser faxt dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurück, die anschließend ebenfalls per Fax oder auf anderem Wege an den Arbeitgeber übermittelt werden kann.

Kurz nach Bekanntwerden der Gesetzeslücke waren bereits bundesweit sämtliche Faxgeräte ausverkauft. Einzelne gebrauchte Geräte sind online von Privatanbietern verfügbar – allerdings zu einem Vielfachen des Originalpreises.

anh, ssi, dan; Foto [M]: Shutterstock
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