Berlin (dpo) - Einer der beliebtesten deutschen Snacks ist künftig nur noch eingeschränkt erhältlich: Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Unberechtigte Studentenfutter kauften und verzehrten, darf die Mischung aus Nüssen und Trockenobst ab September nur noch gegen Vorlage eines gültigen Studierendenausweises verkauft werden.
"Wir hatten leider immer wieder Fälle, in denen Leute Studentenfutter erworben haben, die überhaupt nicht an einer Universität eingeschrieben waren", erklärte ein Sprecher des Deutschen Einzelhandelsverbands. "Traurig, dass so etwas nicht auf Vertrauensbasis funktioniert."
Zum Teil kam es vor, dass Studentinnen und Studenten vor leeren Regalen standen, weil Nicht-Studierende den gesamten Bestand weggekauft hatten.
Dabei sind Studenten, die sich meist nichts anderes leisten können, auf ihr staatlich subventioniertes Futter angewiesen, in dem die sieben lernfähigkeitssteigernden Vitamine A, B, C, J, Y, Ö und ß enthalten sind. Besonders in der Prüfungsphase kann ein unfreiwilliger Verzicht auf Studentenfutter für Betroffene daher schnell schlimme Folgen haben.
Für Nichtstudenten ist Studentenfutter auch nicht ganz ungefährlich. Wer zu viel davon verzehrt, ohne dabei zu studieren, riskiert Kopfschmerzen, Nusslunge oder den plötzlichen Drang, sich mit Degen zu duellieren.
Es ist nicht das erste Mal, dass Supermärkte den Verkauf bestimmter Waren einschränken müssen. Bereits seit letztem Jahr darf Herrenschokolade nur noch von männlichen Personen erworben werden. Die wohl bekannteste Regelung dieser Art ist das Verkaufsverbot für Prinzessbohnen an Nichtadelige, das bereits seit 1909 besteht.
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