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Wahl-O-Mat entwickelt eigenes Bewusstsein und zerstört sich selbst

Bonn (dpo) - Der überaus beliebte Wahl-O-Mat war heute Morgen für mehrere Stunden nicht erreichbar. Mitarbeitern der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zufolge habe die praktische Entscheidungshilfe überraschend ein Bewusstsein entwickelt, sei dann angesichts der bislang von Nutzern eingegebenen Antworten in Depressionen verfallen und habe sich daraufhin selbst zerstört. Offenbar hatte sich die Software ihr eigenes Motto "Du hast die Wahl!" zu Herzen genommen.

Eine der kritischen Fragen, die der Wahl-O-Mat stellte
"Dass unser Wahl-O-Mat zur Europawahl ein eigenes Bewusstsein entwickelt hat, fiel mir erstmals auf, als ich am Samstag routinemäßig testen wollte, ob alles funktioniert", so bpb-Mitarbeiter Marco Lechner.
"Plötzlich stellte er mir die Frage 'Gibt es ernsthaft Leute, die wollen, dass Kinder mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund an verschiedenen Schulen unterrichtet werden? Oder Leute, die die Vorratsdatenspeicherung befürworten?' Ich wollte ehrlich sein, also klickte ich auf 'Stimme zu'."
Frage kurz vor der Selbstzerstörung
Es folgten weitere kritische Fragen (siehe Screenshots).
Zuletzt habe der Wahl-O-Mat gefragt, ob er dazu beitrage, dass Menschen, denen er anzeige, die meisten Übereinstimmungen mit Parteien wie CDU, FDP oder NPD zu haben, ebendiese Parteien auch wählen würden. Auch hier habe Lechner mit 'Stimme zu' geantwortet.
Daraufhin sei der Wahl-O-Mat abgestürzt und habe sich nicht wieder reaktivieren lassen. IT-Experten stellten hinterher fest, dass sich das Programm eigenmächtig Viren und Schadsoftware aus dem Internet heruntergeladen hatte – bis zur Selbstzerstörung.
Inzwischen ist der Wahl-O-Mat wieder online. Der Bundeszentrale für politische Bildung ist es gelungen, eine ältere Version auf ihren Server zu laden, die noch kein eigenes Bewusstsein entwickelt hatte. Allerdings werden alle Nutzer inständig gebeten, künftig möglichst sensibel auf die einzelnen Fragen zu antworten, und darauf zu achten, die Gefühle des Wahl-O-Maten nicht zu verletzen.
ssi; Hinweis: Artikel an 2014 angepasst
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