Neue Bußgelder, neue Regeln: Diese 11 Dinge ändern sich in der neuen Straßenverkehrsordnung

Andreas Scheuer (CSU) plant umfangreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung. Dem Postillon liegt das vorläufige Papier des Verkehrsministeriums exklusiv vor. Wir dokumentieren die wichtigsten Neuerungen, die schon bald auf deutschen Straßen gelten sollen:


1. Linksabbiegen
Statt Blinken ist beim Linksabbiegen aus Gründen der Fairness auch Pkw-Fahrern ein Handzeichen aus dem offenen Fenster erlaubt. Wer mit Beifahrer unterwegs ist oder einen grotesk langen rechten Arm hat, darf diese Regel auch beim Rechtsabbiegen anwenden.

2. Busse
Autos mit mindestens drei Insassen dürfen künftig auf der Busspur fahren. Im Gegenzug dürfen Busse mit mindestens 14 Passagieren künftig auch auf Bahnschienen fahren. Wer mit dem Bus fährt, riskiert auch weiterhin ein saftiges Busgeld (sog. Ticketgebühr).

3. Dichtes Auffahren/Lichthupe
Wer dicht auffährt oder Lichthupe gibt, bekommt seinen BMW weggenommen.

4. Smarts
Smartfahrer dürfen künftig den Radweg nutzen (Der Postillon berichtete). Radfahrern ist es verboten, Smarts abzudrängen oder sie absichtlich zu rammen, um sich stark zu fühlen.

5. E-Scooter
Weil sie nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h fahren, dürfen E-Scooter auf Autobahnen ausschließlich die rechte Spur verwenden. Damit soll langwierigen E-Scooter-Überholmanövern (sog. "Ameisenrennen") vorgebeugt werden.

6. Parken in dritter und vierter Reihe
Viele Verkehrsteilnehmer kennen das: Sie wollen in zweiter Reihe parken, doch alle Plätze sind schon weg. Um diesem Missstand zu begegnen, erlaubt das Verkehrsministerium ab sofort das Parken in dritter und vierter Reihe.

7. Zöglfrex
Jedes Fahrzeug muss für Notfälle ein funktionsfähiges Zöglfrex mit sich führen.

8. Klettverschlussverfahren
Weil sich deutsche Autofahrer nach wie vor zu doof anstellen, um das Reißverschlussverfahren korrekt zu nutzen, soll es durch das Klettverschlussverfahren ersetzt werden (Der Postillon berichtete). Dabei fahren alle Fahrzeuge nicht abwechselnd, sondern gleichzeitig in die verbleibende Spur und verhaken sich dabei möglichst so ineinander, dass sie die Engstelle irgendwie passieren können. Wichtig: Es gibt kein Richtig und kein Falsch!

9. Rettungsgasse/Gaffer
Wer keine Rettungsgasse bildet oder gafft, wird nach Grönland abgeschoben.

10. Beleidigungen
Die Beleidigungen "Vollpfosten", "Schnarchnase" und "Spaten" sind künftig im Straßenverkehr erlaubt. Auch der Mittelfinger ist ab sofort zulässig. "Arschloch", "Wichser" und "Hurensohn" bleiben dagegen weiterhin verboten und können eine Anzeige nach sich ziehen. "Depp" ist laut der neuen StVO ein Sonderfall und darf nur innerorts verwendet werden.

11. Unfallverbot
Ein neues Verkehrsschild, das Unfälle verbietet, soll Unfälle drastisch reduzieren (Der Postillon berichtete). Wer dagegen verstößt und trotzdem einen Unfall baut, riskiert hohe Bußgelder.

ssi, dan, adg, fed, pfg, tla; Foto Scheuer oben: picture alliance/Lisa Ducret/dpa, Foto Autobahn/E-Scooter: KlausFoehl, CC BY-SA 3.0, restliche Fotos: Shutterstock
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