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Wirtschaft atmet auf: Böllerverkaufsverbot zum Schutz vor schweren Verletzungen gilt nicht für Waffenexporte

Berlin (dpo) - Aufatmen bei Deutschlands Waffenschmieden: Das Verkaufsverbot für Sprengsätze, das eine Häufung schwerer Verletzungen verhindern soll, gilt nur für private Feuerwerkskörper und nicht für exportfähige Kriegsgeschosse und Waffen.

"Puh, einen Moment lang dachten wir wirklich, die Bundesregierung hätte plötzlich sowas wie Skrupel gegenüber dem Verkauf von Dingen entwickelt, die andere schwer verletzen können", lacht ein Sprecher des Rüstungskonzerns Rheinmetall erleichtert. "Was wir herstellen, hat ja deutlich mehr Sprengkraft als so ein Polenböller und sorgt für noch viel beeindruckendere Verletzungen."

Doch die Sorge war unbegründet: Das Verbot des Verkaufs von Sprengsätzen betrifft lediglich solche für den privaten Gebrauch an Silvester, nicht etwa den Export von Kriegswaffen im großen Stil an Militärdiktaturen wie beispielsweise Ägypten, die diese etwa in Jemen einsetzen.

Ein Regierungssprecher rechtfertigt diese Diskrepanz: "Erstens geht es bei Waffenexporten um viel mehr Geld als bei den paar Böllern und zweitens sind das ja in der Regel nicht unsere Intensivstationen hier in Deutschland, die durch den Verkauf explosiven Materials ans Ausland überlastet werden."

Vom 1. Januar bis zum 14. Dezember genehmigte die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von knapp 9,043 Milliarden Euro. Der bisherige Rekord hatte 8,015 Milliarden Euro im Jahr 2019 betragen.

Der Deutsche Verband der Rüstungshersteller plant nun, das hervorragende Jahr mit einem großen Feuerwerk zum Jahresende zu feiern.

pfg, ssi, dan; Foto: Imago
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