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Nach Vorfall an Leipziger Flughafen: Drohnen müssen ab sofort ebenfalls durch Sicherheitskontrolle

Berlin (dpo) - Nach dem Drohnenvorfall am Leipziger Flughafen reagiert die Politik. Ab sofort müssen Drohnen - ähnlich wie Flugreisende - erst die Sicherheitskontrolle passieren, bevor sie sich in die inneren Bereiche von Flughäfen begeben dürfen. Das hat das Innenministerium beschlossen.

"Menschen werden ja schon seit geraumer Zeit intensiv überprüft, bevor sie aufs Rollfeld dürfen", erklärte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). "Nach diesem Vorfall halten wir es für sinnvoll, das auch auf Drohnen auszuweiten."

Konkret müssen Drohnen die gleiche Prozedur über sich ergehen lassen wie Flugreisende. An der Sicherheitsschleuse müssen sie sämtliche Flüssigkeiten abgeben, ihr Handgepäck durchleuchten lassen, einen Metalldetektor passieren, sich abtasten lassen und - falls vom Sicherheitspersonal gewünscht - ihre Schuhe ausziehen.

Sollte die Drohne Sprengstoff, Waffen oder zu viele Stangen Zigaretten mit sich führen, wird sie festgesetzt und von der Bundespolizei verhört.

Maschinenrechtler kritisieren, dass Drohnen durch die neue Regelung unter Generalverdacht gestellt werden.

ssi, dan; Foto oben: Shutterstock, Foto unten: Ralf Roletschek, GNU 1.2 + mit KI verändert
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