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Endlich stressfrei in den Urlaub: TÜV lässt Dachgepäckträger auch für Kinder zu

Köln (dpo) - "Wann sind wir endlich daaaaaa?!", "Ich muss aufs Klo!", "Susanne hat mich gekraaaaaaaatzt!" – so oder so ähnlich hört es sich nahezu ununterbrochen an, wenn man mit Kindern in den Urlaub fährt. Doch damit dürfte nun Schluss sein, denn der TÜV hat Dachgepäckträger endlich auch für Kinder zugelassen.

"Verkehrsstudien zeigen, dass Stress und Ablenkung des Fahrers zu den Hauptursachen für erhöhte Unfallgefahr gehören", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung von TÜV Nord, TÜV Süd und TÜV Rheinland. "Um die Verkehrssicherheit - insbesondere bei langen Urlaubsfahrten - zu erhöhen, ist es daher seit 1. Juli erlaubt, Kinder auf dem Dachgepäckträger zu befördern."

Bis zu vier Kinder dürfen demnach auf dem Gepäckträger Platz nehmen, bei größeren Autos in Ausnahmefällen auch sechs. Wichtigste Voraussetzung seien ordnungsgemäß und sicher angebrachte Kindersitze sowie ausreichende Anschnallmöglichkeiten. Diese müssen vor der ersten Fahrt mit Kindern von der örtlichen TÜV-Prüfstelle begutachtet und freigegeben werden.

Viele Eltern nutzen diese neue Reisevariante bereits und genießen sie in vollen Zügen.

"Ja, das ist natürlich herrlich!", erzählt etwa Mareike Hoffmann (31). Sie, ihr Mann Leonhard (31) und ihre beiden Kinder Jeanette (7) und Sören (2) sind auf diese Weise von Köln bis an den Gardasee gefahren. "So entspannt war die Fahrt für uns noch nie. Wir haben die Stille richtig genossen, konnten die Musik hören, auf die wir Lust hatten, und in Ruhe die Landschaft auf uns wirken lassen. Und unsere Kleinen? Die sind endlich mal richtig lange an der frischen Luft. Ich freue mich jetzt schon auf die Heimreise!"

Ganz sollten Eltern aber ihre erzieherischen Pflichten auch bei Kindern auf dem Gepäckträger nicht vernachlässigen. Es wird empfohlen, alle 100 bis 200 Kilometer anzuhalten, um nach dem Rechten zu sehen und den Kindern etwaige Insekten aus dem Gesicht zu entfernen. Zudem sollte eine Höchstgeschwindigkeit von 220 Stundenkilometern aus Gründen der Aerodynamik nicht überschritten werden.

pfg, ssi; Foto: Shutterstock; Erstveröffentlichung: 22.7.21
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