Berlin (dpo) - Endlich werden Frauen, die abtreiben wollen, und solche, die ihre Schwangerschaft fortsetzen wollen, gleichgestellt: Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung sieht vor, dass künftig auch Schwangere mit Kinderwunsch ein verpflichtendes Beratungsgespräch nach dem Vorbild des Abtreibungsparagraphen 218 in Anspruch nehmen müssen, um sie über Risiken und Konsequenzen aufzuklären.
"Diese Sache, dass man noch ein Beratungsgespräch machen soll, bevor man eine Schwangerschaft abbricht, ist ja eigentlich gar nicht so doof", erklärte Familienministerin Karin Prien (CDU). "Aber das sollte man dann eben auch dann machen, bevor man eine mindestens genauso gravierende Entscheidung trifft: nämlich die, das Kind zu behalten."
Schließlich bringt das Gebären und Aufziehen eines Kindes oft schwerwiegende Folgen mit sich, die sich auf Jahrzehnte auswirken. "Schlaflose Nächte, das faktische Ende des Soziallebens, herumliegende Legosteine, Geldknappheit, bei Hausaufgaben helfen müssen, Pubertät – alles schreckliche Folgen des Elternseins, die vielen anfangs nicht bewusst sind", so Prien. "Nicht wenige Eltern ändern danach ihre Meinung und treiben dann doch ab. Natürlich nicht ohne ein weiteres Beratungsgespräch."
Insgesamt müsse es das Ziel der Politik sein, dass nicht nur Abtreibende, sondern auch Gebärende informierte Entscheidungen treffen und keine Schritte unternehmen, die sie auch Jahrzehnte später noch bitterlich bereuen.
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