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Sie fragen, der Postillon antwortet: "Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre, muss ich sie dann ersetzen?"

In unserer Ratgeber-Rubrik "Sie fragen, der Postillon antwortet" gehen wir Alltagsproblemen und -fragen auf den Grund. Unser Team anerkannter Experten aus allen Fachgebieten freut sich, Ihnen weiterhelfen zu können.

Heute will Jakob-Dominik aus Berlin wissen:

"Wenn ich bei Rot über eine Ampel fahre, muss ich sie dann ersetzen?"

Für den Postillon antwortet der Jurist Aron Zeiler:

"Diese Frage begegnet mir in meinem Berufsalltag als Jurist immer wieder. Wer eine rote Ampel überfährt, verstößt zwar gegen die Straßenverkehrsordnung, muss jedoch in der Regel nur für seinen eigenen Schaden aufkommen.

Die meisten Gerichte geben in einem solchen Fall nämlich auch der Ampel eine Mitschuld: Leuchtet sie rot, bedeutet das, dass auch sie selbst stehen bleiben muss. Eine Ampel, die sich überfahren lässt, tut dies ausdrücklich nicht und trägt so eine Teilschuld. Ihre Schäden muss sie selbst begleichen.

Anders verhält es sich, wenn man eine grüne Ampel überfährt – hier muss der Autofahrer alle Kosten tragen."

Haben auch Sie eine Alltagsfrage an den Postillon? Schreiben Sie uns an redaktion@der-postillon.com


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